Mitten in Krailling:Teure 20 Meter

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Radfahren verboten: Wer sich nicht an diese Regel hält, muss zahlen - und das mitunter kräftig. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Eine Radfahrerin fühlt sich von Polizisten abgezockt.

Kolumne von Christian Deussing, Krailling

Vollbeladen mit Leergut fährt die 70-jährige Radfahrerin von der Heimstraße zur Gautinger Straße in Krailling. Die Fahrbahn will sie wegen des dichten Verkehrs mit ihrem Geraffel lieber nicht überqueren. Die Radlerin wählt also den direkten Weg auf dem linken Gehsteig, um so gefahrloser den nahen Getränkemarkt zu erreichen. Die Rentnerin steigt ab, als ihr Fußgänger entgegenkommen und radelt rund 20 Meter in falscher Richtung weiter. Dann biegt sie zum Geschäft nach links ab. Doch das hat eine Polizeistreife beobachtet, die nicht lange fackelt.

Der Polizist habe sie auf dem Parkplatz gestellt, ihre Papiere verlangt und ein Verwarnungsgeld von 55 Euro wegen verkehrswidrigen Verhaltens verhängt, so die Kraillingerin. Die Frau ist über die "drakonische Bestrafung" empört. Das sei doch nur eine Lappalie gewesen, die unangemessen geahndet werde, ärgert sich die Radfahrerin. Es hätte ja wohl eine mündliche Verwarnung ausgereicht, das wäre opportun, schließlich gebe es einen "Ermessensspielraum", betont die Frau, die sich das Bußgeld nicht gefallen lassen will.

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Trotzdem: Der Ordnungshüter lässt sich an diesem Dienstagvormittag nicht umstimmen. Es ist der 26. September, und es ist der bundesweite Aktionstag "Sicher mobil leben - Rücksicht mit Blick", an dem die Streifenbeamten besonders scharf auf Verstöße im Verkehr achten. Wie eben dieser eifrige Polizist.

Allerdings dürfen Streifenbeamten durchaus auch frei und individuell entscheiden. Es kommt auf die spezielle Situation an, ob der Freund und Helfer ein Auge zudrückt und es bei einer gebührenfreien Belehrung des Verkehrssünders belässt - oder halt streng den Bußgeldkatalog befolgt. Und der sieht beim Radeln auf Gehwegen 55 Euro vor - egal, ob in falscher oder richtiger Fahrtrichtung. Das gilt aber erst seit knapp zwei Jahren. Zuvor waren bei diesen Verstößen nur zehn Euro fällig.

Seit dem Vorfall radelt die Frau mit ganz anderen Augen durch Krailling. "Ich treffe dauernd auf fragwürdige und gefährliche Gegebenheiten, vor allem für Jugendliche", sagt sie. Zum Beispiel auf der Brücke am Berger Weiher: Dort dürften Radfahrer in Richtung Gautinger Straße den weiherseitigen Gehweg nicht nutzen - leider, denn am Ende der Brücke könne man mit Hilfe einer Ampel die Staatsstraße viel sicherer überqueren. Auf der Gegenseite müssen Radler und Fußgänger indes irgendwie die Fahrbahn überqueren. Das ist nicht nur brenzlig, sondern auch absurd. Ob nun mit oder ohne Leergut am Lenker.

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