Jugendgericht Starnberg:Enthemmte Schmiererei im Alkoholrausch

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19-Jähriger wird von Überwachungskamera am Pasinger Bahnhof bei Beschädigung einer Werbetafel gefilmt

Von Christian Deussing, Starnberg

Die beiden Burschen saßen in der Nacht zum 23. Dezember vergangenen Jahres schon in der S-Bahn und hatten nicht damit gerechnet, plötzlich von Bundespolizisten aus dem Zug in Pasing gezogen zu werden. Kurz zuvor hatte laut Anklage einer von ihnen im Bahnhof eine Werbetafel mit einem Farblackstift beschmiert und einen Schaden von fast 370 Euro verursacht. Der 19-jährige Starnberger musste sich deshalb wegen Sachbeschädigung am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten. Sein gleichaltriger Freund aus Pöcking soll damals bei der Tat Schmiere gestanden haben und wurde wegen Beihilfe ebenfalls angeklagt.

"Ich habe nichts davon mitbekommen", behauptet der mitangeklagte Freund

"Es war eine kindische Aktion, die ich zu hundert Prozent bereue", erklärte der geständige Starnberger im Prozess, der in der Tatnacht mit 1,2 Promille auf dem Heimweg erheblich alkoholisiert war. Sein Freund war dagegen nur angetrunken. Er tritt den Vorwurf ab, bei der Schmieraktion aufgepasst oder geholfen zu haben: "Ich habe nichts davon mitbekommen", behauptete der Mitangeklagte. Das hielt Richter Ralf Jehle zwar für unglaubwürdig, aber auch das Überwachungsvideo konnte ihn nicht überführen. Ein gemeinsamer Tatplan, bei dem der Pöckinger als Aufpasser fungiert haben könnte, sei auf den Bildern nicht zu erkennen, befand das Starnberger Gericht. Dieser Ansicht war auch die Staatsanwältin in der Verhandlung.

Allerdings hatten die Bundespolizisten in den Ruchsäcken der jungen Männer verdächtige Sprühdosen, einen Einweghandschuh und zwei Masken gefunden. Das Duo konnte aber glaubhaft belegen, dass die Masken zu einer Arbeitskleidung und zum Snowboarden gehört hätten; die Farbdosen seien für den Kunstunterricht gekauft worden. Den Lackstift hatte der Starnberger zuvor in einem Mülleimer entsorgt.

Der Jugengerichtshelfer bewertete dessen Tat als "Übersprungshandlung", bei der schneller gehandelt als nachgedacht worden sei. Von einer Art jugendlichen Verfehlung sprach die Staatsanwältin, die in der Nacht auch auf alkoholbedingte Enthemmung zurückzuführen gewesen sei. Der Richter folgte den Anträgen der Strafverfolgerin, den Starnberger zu 24 Stunden Sozialdienst zu verurteilen und den mitangeklagten Freund von der Beihilfe freizusprechen.

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