Verkehr in Gilching:Lärm und Laster

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In der Karolingerstraße in Gilching fühlen sich Anwohner von Lkws belästigt. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

In der Karolingerstraße hadern die Anwohner mit der Lärmbelästigung durch Laster. Weil die Gemeinde ihrer Ansicht nach zu wenig dagegen tut, hat sich nun das Verwaltungsgericht der Sache angenommen.

Von Linus Freymark, Gilching

Jeder Mensch ist unterschiedlich lärmempfindlich. Manchen stößt allein schon das Bellen eines Hundes auf, andere beschweren sich über johlende Kinder. Wieder andere stören sich kaum daran, wenn der Nachbar nebenan stundenlang Löcher in die Wand bohrt. Auf eines reagieren jedoch viele Menschen allergisch: Verkehrslärm. Erst recht, wenn tagein und tagaus die Laster am Haus vorbeidonnern, ist irgendwann Schluss. Nicht umsonst gibt es in fast jeder Gemeinde der Republik Initiativen für verkehrsberuhigte Bereiche und innerörtliche Tempobeschränkungen.

Auch in Gilching gibt es immer wieder Debatten um Lärmbelästigung durch Verkehr. Zwar wurde für die Gemeinde vor fünf Jahren eine Umgehungsstraße gebaut, dennoch brettern nach dem Geschmack mancher Anwohner noch immer viel zu viele schwere Fahrzeuge durch den Ort - vor allem in der Karolingerstraße. Denn während andere Verbindungen für Lkws und andere schwere und damit besonders laute Fahrzeuge gesperrt sind, ist die Karolingerstraße weiterhin frei befahrbar. Weil das naturgemäß mit Lärmbelästigungen verbunden ist, hat das Thema nun das Bayerische Verwaltungsgericht München auf den Plan gerufen.

Zwei Anwohner hatten gegen die Gemeinde geklagt, um eine "verkehrsrechtliche Anordnung" zu erreichen, durch die die Karolingerstraße für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gesperrt werden sollte. Denn vor allem der durch diese Fahrzeuge erzeugte Lärm sei ebenso umweltschädlich wie gesundheitsschädigend. Zudem existiere mit der Westumfahrung ja eine Alternativroute, über die die Transporter das naheliegende Gewerbegebiet und andere Ziele erreichen könnten.

Die Gemeinde hatte einen entsprechenden Antrag der Kläger im Vorfeld abgewiesen und darauf verwiesen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung nicht vorlägen. Zudem argumentierte die Gemeinde, dass sich mit einer Sperrung der Karolingerstraße der Verkehr andere Wege suchen würde - und somit eben andere Anwohner vom Lärm in Mitleidenschaft gezogen werden würden. Dem hielten die Kläger entgegen: Die Lkws sollen ja nicht durch den Ort, sondern auf die Umfahrung geleitet werden - und damit würden überhaupt keine Anwohner mehr belästigt werden. Wozu sonst gebe es schließlich eine Umfahrung?

Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff (rechts) und die Geschäftsführerin der Gemeinde Gilching, Kerstin Schempp, beim Ortstermin. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Die Delegation vom Verwaltungsgericht rund um den Vorsitzenden Richter Dietmar Wolff inspizierte zunächst die örtlichen Gegebenheiten, danach ging es zur Verhandlung ins Rathaus. Darin gab die Kammer den Klägern in einem Punkt recht: "Sie haben Anspruch darauf, dass sich die Gemeinde damit beschäftigt", stellte Wolff klar. Welche Maßnahmen aber ergriffen werden, sei jedoch allein Sache der Gemeinde - und die dürften maßgeblich von den durch ein Lärmschutzgutachten festgestellten Lärmwerten abhängen. Zwar existiert eine solche Untersuchung bereits, allerdings stammt diese aus Pandemiezeiten und ist somit schon einige Jahre alt.

Richter Wolff plädierte deshalb für die Erstellung eines Lärmgutachtens. Die darin ermittelten Werte sollen dann Aufschluss über die Frage geben, ob und wie sich die Gemeinde um verkehrsrechtliche Änderungen in der Karolingerstraße kümmern muss. Seit 2021 gilt dort aus Lärmgründen bereits Tempo 30. Ob die Straße in Zukunft auch für Transporter und Busse gesperrt wird, wird sich zeigen.

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