Mit seinem Freund hatte er in seinen 19. Geburtstag mit viel Alkohol hineingefeiert. Danach hat er in der Oktobernacht vergangenen Jahres in der S-Bahn von Geisenbrunn nach Gilching-Argelsried auch unter Drogeneinfluss angefangen, zu randalieren. Der junge Mann schlug laut Anklage kurz darauf einem Fahrgast ins Gesicht, der ihn zur Räson rufen wollte. Die Brille des 64-jährigen Geigen- und Tanzlehrers, der durch den Fausthieb eine blutende Oberlippe erlitt, flog meterweit durch den Waggon. Auch alarmierte Polizisten griff der Betrunkene an, bedrohte und beleidigte sie, nachdem sie ihn auf der Flucht mit seinem Fahrrad in der Nähe vom Bahnhof Argelsried gestellt hatten.
Am Donnerstag musste sich der einschlägig vorbestrafte Gilchinger wegen dieser Taten vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten. "Wenn ich zu viel trinke, verliere ich die Kontrolle und drehe durch", erklärte der Angeklagte, der die Vorwürfe einräumte und sich bei allen Betroffenen im Prozess entschuldigte. Woher diese Ausraster und die ungezügelte Aggression komme, wollte Richter Ralf Jehle von dem jungen Mann wissen. In ihm komme eine "innere Wut hoch", wenn er gestresst sei und sich Vorwürfe mache, etwas nicht geschafft zu haben, erzählte der 19-Jährige. An dem Abend damals habe er fünf bis sieben Cuba Libre getrunken und mit seinem Freund eine Flasche Gin gekauft.

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In der Verhandlung sagte auch der Fahrgast aus, dem die Brille weggeschlagen worden war. "Er wollte mich fertig machen und ich versuchte, mich zu wehren", sagte das Opfer. Der Schock, in einer Bahn angegriffen worden zu sein, sei für ihn schlimmer als die erlittene körperliche Verletzung, betonte der Tanzlehrer.
Der 19-Jährige verhielt sich aber auch noch hochgradig aggressiv, als Streifenpolizisten in Argelsried eintrafen. Die Beamten mussten ihn fesseln. Denn der Gilchinger trat nach ihnen und spuckte einer Bundespolizistin ins Gesicht. "Auf dem Weg zur Blutentnahme hat er uns als Bastarde und Hurensöhne beschimpft und gedroht, uns alle zu töten", berichtete eine Polizistin.
Der 19-Jährige hatte nach einem vorherigen ähnlichen Ausraster eine zehnmonatige stationäre Suchttherapie absolviert, war aber rückfällig geworden. Es hätte dem Angeklagten bewusst sein müssen, was Alkohol und THC im Blut bei ihm auslösen könnten, sagte die Staatsanwältin. Daher ließ sie die alkoholbedingte Enthemmung nur bedingt gelten.
Der junge Mann muss für ein Jahr abstinent bleiben und erhält einen Betreuer
"Sie hatten sich nicht mehr im Griff und sollten überlegen, was damals hätte alles passieren können", mahnte der Jugendrichter den Angeklagten. Dieser hatte vor Kurzem eine neue Lehre begonnen, nachdem er die vorherige abgebrochen hatte. Nun erhält der 19-Jährige für zwölf Monate einen Betreuer, zudem wurde eine Abstinenz mit Kontrollen für diese Zeit vom Gericht angeordnet. Überdies muss der Gilchinger Sozialstunden ableisten, die er nach seiner ersten Straftat bislang nicht absolviert hatte.
Dafür hatte der Angeklagte bereits drei Wochen wegen Ungehorsams im Arrest absitzen müssen. Nur deswegen blieb ihm nach seinem erneuten Gewaltausbruch ein Dauerarrest erspart.