Zweieinhalb Jahre Haft:Ehemaliger Jugendtrainer muss ins Gefängnis

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Das Urteil gegen den Mann, der über Jahre hinweg in Gilching Nacktaufnahmen von Mädchen gemacht hat, ist rechtskräftig.

Von Christian Deussing, Gilching/München

Ein früherer Jugendtrainer des TSV Gilching-Argelsried muss nun endgültig für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Revision in dem "Spanner-Fall" als unbegründet verworfen. Damit sei das Urteil des Landgerichts München I in der Berufungsinstanz vom vergangenen September rechtskräftig, bestätigte ein Justizsprecher die Entscheidung. Voraussichtlich muss der Ex-Trainer in Kürze seine Haftstrafe antreten.

Der heute 47-jährige Angeklagte hatte bereits im ersten Prozess vor dem Amtsgericht München Anfang 2018 gestanden, in dem Gilchinger Sportverein über Jahre hinweg mit versteckten Minikameras heimlich Mädchen und Jugendliche in Duschen, Toiletten und Umkleidekabinen gefilmt zu haben. Zudem waren bei dem Computer-Experten im Dezember 2015 in Umzugskartons Tausende Dateien auf PC-Festplatten mit kinderpornografischen Videos und Bildern gefunden worden, bei dem auch gewalttätige Missbrauchszenen zu sehen sind. Das brisante Material hatte seine Ex-Lebensgefährtin entdeckt und Strafanzeige erstattet. Der Mann war in erster Instanz wegen Besitzes von Kinderpornografie und "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches" lediglich zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, woraufhin die Staatsanwaltschaft in Berufung ging. Denn die Ankläger hatten einen Freiheitsentzug von drei Jahren und sechs Monaten für den ehemaligen Übungsleiter gefordert.

Den Ermittlungen zufolge hatte aber der Mann die Videos und Bilder nicht hochgeladen und im Internet zum Verkauf angeboten. Der Angeklagte war auch nicht sexuell handgreiflich oder gewalttätig geworden. Darauf verweist Verteidiger Florian Zenger. Er hält es für ungerechtfertigt, dass die Revision zurückgewiesen wurde. Das Urteil der Berufungsinstanz enthalte seiner Ansicht nach "gravierende Rechtsfehler". Zwar seien die Taten seines zuvor unbescholtenen Mandanten "unschön" gewesen, sagt der Anwalt. Doch die Bewährungsstrafe sei angemessen gewesen, zumal sich der Angeklagte wegen der "Sammelwut" in Therapie begeben habe. Es sei von ihm keine Gefahr mehr ausgegangen, weitere Straftaten zu begehen, betont Rechtsanwalt Zenger, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Sein Mandant hätte also "eine zweite Chance verdient gehabt", nun aber könnte die Haftzeit "sein Leben zerstören".

Der EDV-Fachmann hatte jahrelang auch als zweiter Abteilungsleiter beim Gilchinger Verein agiert. Er galt als sehr beliebt und engagiert, seine Schützlinge vertrauten ihm, wie auch die Betreuer und Trainer. Doch dann kam mit der Strafanzeige und den Ermittlungen der große Schock: Der Übungsleiter hatte von etwa 50 Mädchen heimlich Nacktaufnahmen gemacht, wie sich herausstellte. Die Kripo fand heraus, dass der Mann beim Training und auf Wettbewerben Minikameras unter anderem in Rauchmeldern und Seifenspendern installiert hatte, um seine ahnungslosen Opfer vor die Linse zu bekommen. Danach handelte TSV-Präsident Peter Kramer sofort und entließ den Trainer fristlos. Der Fall habe im Verein Spuren hinterlassen, die Betroffenen würden noch heute darüber reden, so Kramer. Auch eine Übungsleiterin und deren Töchter hatte der Mann gefilmt. Die Frau kannte ihn gut und vertraute ihm. Es sei "wohl für ihn ein Kick gewesen, das heimlich zu tun, er hat aber niemanden angefasst", sagt sie. Die Gilchingerin würde eine Therapie für den 47-Jährigen besser finden als das Gefängnis.

© SZ vom 08.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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