Stellplatzsatzung:Ein halber Meter mehr oder weniger

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Breitere Autos brauchen mehr Platz. In Gauting trägt man dem schon mit großzügigen Vorschriften Rechnung. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Die Gautinger Kommunalpolitik fasst widersprüchliche Beschlüsse über die Größe von Parkplätzen und ringt um einen Ausweg aus der verfahrenen Situation. Im nächsten Jahr geht die Suche weiter.

Von Michael Berzl, Gauting

Wie groß soll er sein, der Parkplatz in Gauting? Das ist eine Frage, mit der sich die Kommunalpolitik seit Ende September immer mal wieder beschäftigt. Eine Antwort zu finden, ist schwieriger als gedacht, es gibt unterschiedliche Ansichten bei den beiden größten Fraktionen von CSU und Grünen. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt ist eingeschaltet, das Thema dürfte noch in ein paar Sitzungen auftauchen. Nun liegen zwei widersprüchliche Beschlüsse vor, ein Ausweg aus der verfahrenen Situation wird noch gesucht. "Absurd", nannte Grünen-Gemeinderat Jens Rindermann die Situation beim dritten Durchgang, man werde wohl noch eine "Pirouette drehen".

Doch von Anfang an: In Gauting gelten bisher besondere Regeln. Wie in anderen Gemeinden auch sind die Vorschriften in einer Satzung detailliert festgelegt. Da steht, wie viele Stellplätze da sein müssen: bei einem Einfamilienhaus sind es zum Beispiel zwei. Ein Laden braucht mindestens zwei, ein Theater einen Stellplatz je fünf Sitzplätze, Schulen einen Stellplatz pro Klasse und Friedhöfe einen pro 1500 Quadratmeter Grundstücksfläche. Anders als sonst üblich ist in Gauting aber auch die Größe festgelegt. Laut Paragraf vier der Satzung müssen die Stellplätze mindestens 2,80 Meter breit und 5,50 Meter lang sein. Das ist üppig und jeweils einen halben Meter über dem Standardmaß. So steht es in einer Satzung, die nun seit dreieinhalb Jahren gilt.

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Sonst schreiben Gemeinden oft keine Maße vor, sondern orientieren sich an der bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung. So ist das etwa bei den Nachbarn in Gilching, berichtet der dortige Bauamtsleiter Max Huber. Auch die Stadt Starnberg verfährt so, teilt Sprecherin Lena Choi mit. Das wären dann 2,30 Meter in der Breite und fünf Meter in der Länge. Ein großer SUV passt da gerade noch rein, zum Rangieren bleibt da kaum noch Platz. Allerdings handelt es sich dabei um Mindestmaße. Größer bauen dürfte jeder.

In Gauting dagegen gibt es verpflichtend mehr Platz für große Autos. Den Grünen aber passt das nicht mehr. Rindermann meint, diesen "Sonderweg" müsse man beenden. Mitte Juli hatte die Fraktion daher den Antrag gestellt, zum Normalmaß zurückzukehren. Und das interessanterweise auch mit einem Argument im Sinne von Bauherren, deren Belange sonst bei den Grünen nicht ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. In der Begründung heißt es, durch den zusätzlichen Flächenbedarf werde das Bauen "unnötig verteuert".

Der Bauausschuss entscheidet anders als der Gemeinderat

In einer Sitzung des Gemeinderats stimmte Ende September eine knappe 14:12-Mehrheit für den Antrag; das war die Grundsatzentscheidung, etwas zu ändern. Nutzt aber nichts, teilte das Rathaus Anfang Oktober den Fraktionssprechern mit, denn zuständig sei der Bauausschuss. In dem Ausschuss waren die Mehrheitsverhältnisse dann anders; mit 6:7 Stimmen wurde Anfang November eine neue Satzung abgelehnt. Damit liegen jetzt zwei widersprüchliche Beschlüsse vor. So kann es aber nicht bleiben, sagt das Starnberger Landratsamt und verlangt, den Widerspruch der Beschlüsse aufzulösen. Die Grünen haben eine Nachprüfung beantragt.

Damit hat sich in dieser Woche der Gemeinderat befasst, allerdings etwas orientierungslos. Ein Ausweg aus der verfahrenen Lage wird noch gesucht. Nach einem kurzen Austausch über Zuständigkeiten und Antragsformalien wurde auf Vorschlag von Bürgermeisterin Brigitte Kössinger (CSU) das Thema vertagt. Im nächsten Jahr geht die Suche nach einer Lösung also weiter.

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