Schöffengericht:Smartphones und Laptops bestellt, nicht bezahlt und weiterverkauft

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Zwei Gautinger werden wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt. Der Schaden beläuft sich auf fast 57 000 Euro.

Von Christian Deussing, Gauting

Es hat damit begonnen, dass der junge Familienvater im Internet für 1700 Euro Möbel bestellte, sie aber nur teilweise bezahlte. Danach ging es Schlag auf Schlag: Der Gautinger ließ sich laut Anklage in 16 Fällen mehr als 40 hochpreisige Smartphones, Laptops, Tabletts und Notebooks ins Haus liefern und verkaufte sie weiter, ohne dafür die Rechnungen der Firmen zu begleichen. In einem Fall teilte sich der Mann den Gewinn mit einem Freund, der insgesamt fünfmal betrügerisch auf diese Weise vorging. Die Straftaten liegen allerdings schon einige Jahre zurück. Insgesamt entstand den Händlern aber ein Schaden von fast 57 000 Euro.

Der 30-jährige Haupttäter wurde am Montag vom Starnberger Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen und gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und den Schaden wiedergutmachen. Der geständige Kleinunternehmer akzeptierte das Urteil, ebenso der mitangeklagte 28-jährige Freund, der zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro (also 2400 Euro) verurteilt wurde. Auch er räumte die Vorwürfe ein und entschuldigte sich im Prozess.

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In den Urteilen berücksichtigte das Schöffengericht die Geständnisse und die lange Verfahrensdauer. Denn bereits im Februar 2020 hatten Polizeibeamte die Wohnung des Hauptangeklagten durchsucht und noch zwei hochwertige Armbanduhren sowie Handys und elektronische Geräte entdeckt, die laut Anklage betrügerisch erworben und offenbar verkauft werden sollten. Er habe in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt, sein Geschäft sei nicht gut gelaufen und er habe seine Familie ernähren müssen, erzählte der Vater und betonte, dass das Kindeswohl für ihn an "erster Stelle" stehe.

Es sei wohl ein "Systemfehler" von den Angeklagten ausgenutzt worden, sagt ein Verteidiger

Sein jüngerer Komplize begründete sein Verhalten damit, dass er damals seine Studiengebühren nicht mehr zahlen konnte und ihn ein familiärer "Schicksalsschlag" in Geldnot gebracht habe. In einem Fall hatte er den Ermittlungen nach ein Konto eröffnet, darauf 4000 Euro eingezahlt, um unmittelbar danach die Waren zu bestellen, das Konto kurz danach aber leerzuräumen. Auch Zahlungsdienstleister hätten es den Angeklagten recht einfach gemacht, ohne kriminelle Energie offenkundig einen "Systemfehler" auszunutzen, sagte der Verteidiger des jüngeren Angeklagten.

Dagegen hielt es der Staatsanwalt für bedenklich, dass der Haupttäter offenbar mit den Betrugsserien wohl nicht nur das Kindeswohl im Auge hatte, sondern auch in seinen Lebensstil investieren wollte. Der Ankläger vermisste bei dem Familienvater eine aufrichtige Einsicht. Doch der erklärte in seinem Schlusswort: "Ich bin sicher, dass Sie mich hier nicht wieder sehen werden."

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