Erschrocken riefen Passanten am Mittag des 25. Mai vergangenen Jahres bei der Polizei an, weil ein offenbar betrunkener Mann am Pippinplatz in Gauting mehrfach vor Autos auf die Straße gelaufen war. Zwei Streifenbeamte trafen ihn kurz darauf in der Nähe auf einer Parkbank an und wollten die Sache klären. Doch der Gautinger, der Schürfwunden an den Händen, ein blaues Auge und eine Stirnverletzung aufwies, schubste laut Anklage einen Beamten weg und versuchte ihn zu treten, nachdem er wegen Gegenwehr zu Boden gebracht und gefesselt wurde.
Der 57-Jährige musste sich am Montag wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte und auch wegen Beleidigung vor dem Starnberger Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Denn dem Angeklagten wurde auch vorgeworfen, die Polizisten als "Wichser, die sich verpissen sollen" beschimpft zu haben.
Es tue ihm leid, entschuldigte sich der Gautinger im Prozess. Aber er habe sich damals in einer Ausnahmesituation befunden. "Meine Freundin hatte mit mir Schluss gemacht und es gab zwei Todesfälle", erzählte der Mann im Prozess. Am Abend zuvor habe er in einem Lokal viel Schnaps getrunken, um "alles mit Alkohol zu verdrängen und zu ertränken". Auf dem Heimweg sei er hingefallen und habe sich verletzt, sagte der technische Zeichner, der seit einiger Zeit arbeitslos ist.
Um den Pegel zu halten, habe er am nächsten Vormittag noch eine halbe Flasche Whisky getrunken. An die Vorfälle am Pippinplatz konnte sich der angeklagte Mann jedoch nicht mehr erinnern, der vor 13 Jahren eine Entziehungskur gemacht hatte. Nach seinen Angaben sei er bis zu diesen zwei Abstürzen nicht mehr rückfällig geworden. Ein Sachverständiger ging davon aus, dass der Mann an dem Maitag mehr als 1,9 Promille im Blut hatte, weil eine "relevante Restalkoholisierung" vom Vorabend mitzuberücksichtigen sei.
Die Richterin hielt es daher für nicht ausgeschlossen, dass der zuvor unbescholtene Angeklagte seinerzeit vermindert schuldfähig gewesen sei und dies seine Steuerungsfähigkeit beeinflusst habe. Der Staatsanwalt forderte wegen des aggressiven Verhaltens und der Attacken auf die Polizisten, die eigentlich nur helfen wollten, dennoch eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. Dagegen plädierte der Verteidiger lediglich auf eine Geldstrafe, die in diesem Fall angemessen sei. Das befand auch das Gericht, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.