Prozess am Münchner Landgericht:Unerlaubt viele Dopingmittel

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Der Besitz, Erwerb und die Einfuhr von Dopingmitteln ist nicht strafbar - vorausgesetzt, die in der sogenannten Doping-Mittel-Verordnung jeweils festgelegten Grenzwerte werden nicht überschritten. (Foto: Zollfahndungsamt Essen)

Ein 42 Jahre alter Gärtner hält 10 800 Euro Geldstrafe für den Besitz illegaler Mengen an Bodybuilding-Präparaten für unangemessen und zieht vor das Landgericht.

Von Andreas Salch, Starnberg

Dem Bodybuilding habe er den Rücken gekehrt, versichert der Angeklagte, ein Gärtner aus dem nördlichen Landkreis Starnberg. Inzwischen gehe er schwimmen, jogge und mache nur noch Kraftausdauer-Training. Noch vor ein paar Jahren dagegen war der 42-Jährige, der jetzt auf der Anklagebank einer Berufungskammer am Landgericht München II saß, darauf aus, sich möglichst viel Muskelmasse anzutrainieren oder versuchte "trockene Muskeln" zu bekommen, das heißt Muskelmasse, ohne Fettzuwachs. Allerdings nicht nur durch hartes Training.

Der Gärtner griff außer zur Hantel auch zu Dopingmitteln. Wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Testosteron und anderen Präparaten hatte das Amtsgericht Starnberg ihn dafür zu einer Geldstrafe in Höhe von 10 800 Euro (180 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt. Da ihm die Strafe zu hoch erschien, focht er das Urteil jetzt vor dem Landgericht München II an.

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In den frühen Morgenstunden des 2. Juni 2021 hatten Fahnder in der Wohnung des Gärtners zahlreiche Präparate für den Muskel- und Kraftaufbau gefunden. Der Fund lag um das fast 80-fache über der erlaubten Menge. Der Besitz, Erwerb und die Einfuhr von Dopingmitteln ist nicht strafbar - vorausgesetzt, die in der sogenannten Doping-Mittel-Verordnung jeweils festgelegten Grenzwerte werden nicht überschritten. Heute bereue er es, seinem Körper "diese Substanzen verabreicht" zu haben, sagte der Gärtner. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, warum er diese genommen habe, nannte der 42-Jährige als Grund den "Wahn, schöner, toller auszusehen, so wie in Amerika".

Den Ermittlungen zufolge orderte der 42-Jährige fünf Jahre lang alle sechs Monate Dopingmittel im Wert von 300 bis 400 Euro. Die Präparate, die bei ihm sichergestellt wurden, hatte ein Trainingspartner von ihm bestellt und mit Bitcoins bezahlt. Als Lieferadresse wurde die Anschrift des Angeklagten vereinbart. Die Menge an Substanzen wollten sich beide teilen. Auch der Trainingspartner wurde inzwischen vor dem Amtsgericht Starnberg verurteilt. Allerdings zu einer niedrigeren Strafe, wie der Anwalt des Gärtners vor dem Landgericht München II monierte.

Der Angeklagte habe sich selbst geschadet, nicht anderen, argumentiert der Anwalt

Die vom Amtsgericht gegen seinen Mandanten verhängte Geldstrafe mit 180 Tagessätzen sei nicht verhältnismäßig. Ähnlich hohe Tagessätze würden auch gegen jemanden verhängt, der ein Kind totgefahren habe, sagte der Anwalt bei seinem Plädoyer. "Hier haben wir jemanden, der sich selbst geschädigt hat." Zudem habe der Angeklagte seinem Trainingspartner nur seine Adresse zur Verfügung gestellt. Die bei ihm in einem Karton gefundenen Präparate habe er wegwerfen wollen, weil er sie nicht vertragen habe, sagte der Gärtner.

Ob er dies tatsächlich getan hätte, bezweifelte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag. Sein Trainingspartner hätte auch sagen können "gib mir, was du nicht verträgst". Da der 42-Jährige im Gegensatz zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Starnberg ein vollumfängliches Geständnis abgab, war die Staatsanwältin bereit, die Tagessätze von 180 auf 160 zu senken - mehr aber auch nicht. Am Ende verurteilte das Gericht den Gärtner zu einer Geldstrafe von 7200 Euro (120 Tagessätze à 60 Euro). Er habe gewusst, was er tue, sagte der Richter zu ihm bei der Urteilsbegründung. Er und sein Trainingspartner seien "keine kleinen Kinder mehr" gewesen. Und ob er die Präparate, die er nicht vertragen habe, auch weggeworfen hätte - "das ist leicht gesagt", fand der Vorsitzende. "Man weiß nicht, wie es gekommen wäre."

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