Disziplinarklage:Eva John muss sich wohl erst 2019 verantworten

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Das Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob die Bezüge von Starnbergs Bürgermeisterin gekürzt werden.

Von Astrid Becker, Starnberg

Wer sich in diesen Tagen im Internet einen Überblick über die bisherigen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichts München verschafft, wird eines feststellen: Disziplinarverhandlungen gegen Erste Bürgermeister sind dort nur wenige zu finden. Starnbergs Rathauschefin Eva John wird sich allerdings vor dem Verwaltungsgericht wegen diverser Vorwürfe verantworten müssen. Wie berichtet, hatte die Landesanwaltschaft Bayern am vergangenen Dienstag Disziplinarklage gegen sie erhoben. Verhandelt wird darüber aber wohl nicht mehr in diesem Jahr, wie vom Verwaltungsgericht in München zu erfahren war.

Allerdings wird die Verhandlung öffentlich sein und im Prinzip jeder anderen Verhandlung ähneln. Ein gravierender Unterschied liegt lediglich in der Zusammensetzung des Gerichts: Während dieses etwa bei einem Strafprozess aus einem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzern sowie zwei Schöffen besteht, gibt es im Verwaltungsgericht bei Disziplinarverfahren einen Vorsitzenden Richter - im Fall von Eva John wird das eine Frau sein - und zwei Ehrenamtliche Richter. Doch bevor überhaupt verhandelt werden kann, werden alle Beteiligten, Eva John, ihr Anwalt sowie die Landesanwaltschaft, schriftlich zu Stellungnahmen aufgefordert. Dabei müssen bestimmte Fristen eingehalten werden, weswegen der Pressesprecher des Münchner Verwaltungsgerichts Martin Friedrich nicht mit einem Verhandlungstermin in diesem Jahr rechnet. Vermutlich, so sagt er, werde ein Termin sogar erst gegen Ende 2018 festgesetzt. In der Verhandlung werden dann alle Beteiligten persönlich angehört - sofern sie sich im Vorfeld nicht zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bereit erklärt haben.

Zusätzlich kann das Gericht, wie in anderen Verfahren auch, Zeugen vernehmen, Urkunden anfordern oder Sachverständige hinzuziehen, sofern es dies für nötig hält. Wenn sich die Beteiligten nicht gütlich einigen, ergeht ein Urteil. Derjenige, der dabei unterliegt, kann noch Berufung bei der zweiten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Theoretisch gäbe es auch noch als dritte Instanz das Bundesverwaltungsgericht, das sich allerdings nur mit Bundesrecht befasst - im Falle von Beamten also mit Bundesbeamten.

Im Verfahren gegen Eva John geht es aber um Vorschriften des bayerischen Landesrechts, gegen die sie, nach Auffassung der Landesanwaltschaft, verstoßen haben soll - die dritte Instanz dürfte daher in diesem Fall keine Rolle spielen. Ziel des Verfahrens gegen die Starnberger Bürgermeisterin an der zuständigen Kammer 13L ist die Kürzung ihrer Dienstbezüge, so ist der Pressemitteilung der Landesanwaltschaft vom 14. August zu entnehmen. Der Disziplinarklage liegen demnach eine Vielzahl von Vorwürfen zugrunde. Insbesondere geht es dabei um Beschlüsse des Stadtrats im Zusammenhang mit den Verträgen der Stadt Starnberg mit der Deutschen Bahn. John soll diese "nicht oder nicht hinreichend" vollzogen haben und dem Informationsrecht des Stadtrats "nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen" haben, heißt es.

Die Rathauschefin hat sich dazu bislang nicht geäußert. Sie dürfte aber eine der wenigen Bürgermeister sein, die sich mit einer Disziplinarklage konfrontiert sehen. Laut Verwaltungsgericht gehen pro Jahr etwa 50 bis 100 solcher Verfahren ein, die sich aber meist gegen Staatsbedienstete richten. Aufsehen hatte aber beispielsweise der Fall eines Bürgermeisters aus Taufkirchen erregt, den die Landesanwaltschaft wegen Mobbingvorwürfen 2012 vorläufig des Amtes enthoben hatte und der gegen diese Entscheidung geklagt hatte. Im Juni 2018 wurde eine ehrenamtliche Erste Bürgermeisterin aus dem Allgäu suspendiert - ihr wird vorgeworfen, der Reichsbürgerbewegung nahezustehen. Auch gegen sie wurde Disziplinarklage erhoben. Dabei geht es allerdings wohl um mehr als um die Kürzung von Dienstbezügen, sondern um die "Entfernung der Beamtin aus dem Beamtenverhältnis."

© SZ vom 18.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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:Starnberger Bürgermeisterin John angeklagt

Sie soll unter anderem Stadtratsbeschlüsse nicht umgesetzt haben und ihre Pflicht zur unparteiischen Amtsführung verletzt haben.

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