Dießen:Hausordnung für Obdachlose

Die Obdachloserunterkunft im Waffenschmiedweg in Dießen am Ammersee. (Foto: Georgine Treybal)

Die Gemeinde will mit einer neuen Satzung eine Grundlage schaffen, um bei Verstößen in der Notunterkunft eingreifen zu können.

Von Armin Greune, Dießen

Weil in Dießen die Zahl der Geflüchteten ebenso wächst wie die der Gemeindebürger, die vorübergehend keinen Wohnsitz haben, hat die Gemeinde nun Regeln für die Nutzung der Obdachlosenunterkunft am Waffenschmiedweg erlassen. Aktueller Anlass dafür ist, dass eine Bewohnerin des für bis zu sechs Personen geeigneten Hauses längere Zeit mit ihrem Verhalten die Nutzung durch andere unmöglich machte. Nach ihrem kürzlich erfolgten Auszug hinterließ sie die Räume in einem derart desolaten Zustand, dass nun umfangreiche Renovierungsarbeiten anfallen.

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Wort mit 39 Buchstaben und 25 Punkten: "Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung"

Bislang verfügte die Gemeinde nur über unzureichende juristische Mittel, um bei Beschädigungen und Störungen der Hausordnung einzugreifen oder die Beendigung des Nutzungsrechts durchzusetzen. Am Montag erließ der Gemeinderat deshalb einstimmig eine zehnseitige Verordnung, die im Amtsdeutsch den schönen Namen "Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung" trägt. Darin sind die Pflichten der Bewohner in 25 Punkten wie in einem Mietvertrag festgehalten - von der Instandhaltung der Räume bis zum Rauchverbot. Außerdem wird der Gemeinde das Recht zur Ausquartierung eingeräumt, wenn schwerwiegende Ordnungsverstöße oder "Gründe des Gemeinwohls" vorliegen.

Künftig soll die vorübergehende Nutzung auf drei Monate mit möglicher Verlängerung auf Antrag beschränkt werden. Gleichzeitig verabschiedete der Gemeinderat eine Gebührensatzung für die Nutzung der Unterkunft. Bislang werden in Dießen pro Person monatlich 220 Euro einschließlich Nebenkosten verlangt, in Starnberg hingegen 438 und in Landsberg 620 Euro. Weil im Bedarfsfall Sozialamt oder Jobcenter die Wohnkosten bis 620 Euro tragen, einigte man sich darauf, die Gebühren auf diesen Betrag anzuheben.

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