Berg:Nachbar klagt vergeblich gegen Wohnhäuser

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Bei einem Ortstermin prüft das Verwaltungsgericht München die bauliche Situation an der Maxstraße in Berg. (Foto: Christian Deussing)

Verwaltungsgericht München stellt klar, dass die Baugenehmigung rechtens war.

Von Christian Deussing, Berg

Im vergangenen Sommer hat die Baufirma Schneider zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils fünf Wohnungen und einer Tiefgarage an der Maxstraße in Berg bezugsfertig übergeben. Doch ein Nachbar klagte gegen die Baugenehmigung, die das Starnberger Landratsamt erteilt hatte. Dem 85-jährigen Anwohner und seiner Erbengemeinschaft sind die zweistöckigen Gebäude zu hoch und massiv. Der Klage zufolge, die im Juni 2021 eingereicht wurde, fügten sich die neuen Häuser nicht in die Umgebung ein und beeinträchtigten den schönen Ausblick. Zudem führte der Nachbar die Verkehrsbelastung an.

Das alles hat das Verwaltungsgericht München bei einem Ortstermin überprüft. Dabei stellten der Vorsitzende Richter Johann Oswald und sein Team fest, dass sich im näheren Umfeld im südlichen Ortskern von Berg überwiegend zweigeschossige Gebäude befinden und das gegenüberliegende Einfamilienhaus des Klägers auf einer Anhöhe liegt. Die neuen Wohnhäuser würden deshalb "nicht aus dem Rahmen fallen und auch nicht das Gebot der Rücksichtnahme verletzen", sagte Richter Oswald.

Er konnte keine gravierenden Beeinträchtigungen für den Nachbarn erkennen und kündigte an, dass die Klage nicht erfolgreich sein werde. Nichts spreche hier gegen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung, befand Oswald. Es sei "keine Rücksichtslosigkeit oder unzumutbare Situation erkennbar". In heutigen Zeiten sei eine gewisse Innenverdichtung hinzunehmen.

Ekkehard Quintel, Sohn des Klägers und selbst Jurist, sieht das etwas anders. Er verwies auf die "massive Bebauung", die um drei Meter höher sei als das zuvor abgerissene alte Haus auf dem Grundstück. Der Vertreter der Klägerfamilie sagte, dass die Gemeinde Berg wegen des Nachbarschutzes das Einvernehmen für das Bauvorhaben abgelehnt habe. Allerdings hatte das Landratsamt diese Entscheidung dann aufgehoben.

Peter Schneider, Geschäftsführer und Mitinhaber der Baufirma aus Wolfratshausen, ist erleichtert. Er war zum Augenscheintermin in der Maxstraße beigeladen. "Wir haben keine Nachbarschaftsrechte verletzt und alles prüfen lassen", sagte Schneider. Sein Unternehmen hat nach eigenen Angaben mehr als zehn Millionen Euro in das Projekt in Berg investiert, das nach zwei Jahren im vergangenen Juni fertiggestellt worden war.

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