Am Starnberger See:Bizarrer Streit unter Nachbarn

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Ein Kfz-Meister wehrte sich vor dem Starnberger Amtsgericht gegen einen Strafbefehl. (Foto: Georgine Treybal)

Ein Berger Familienvater soll auf ein anderes Grundstück eingedrungen sein und dort einen Anhängerreifen zerstochen haben. Doch der Mann bestreitet den Vorwurf vor Gericht - und wird freigesprochen.

Von Christian Deussing, Berg

Die beiden Nachbarn aus der Gemeinde Berg sind sich spinnefeind. Sie werfen jeweils dem anderen vor, sich unverschämt zu benehmen und den nachbarschaftlichen Frieden zu stören. Am Dienstag begegneten sich die Kontrahenten im Starnberger Amtsgericht - und auch dort war die eisige Stimmung zwischen den beiden spürbar. Es galt in dem Prozess zu klären, ob einer der beiden, ein 55-jähriger Familienvater, im vergangenen Mai nachts in das benachbarte Grundstück eingedrungen war, um den Reifen eines Anhängers zu zerstechen. Gegen den Strafbefehl von 1200 Euro wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs hatte der 55 Jahre alte Angeklagte Einspruch erhoben.

"Ich war das nicht und würde auch nie dieses Grundstück betreten", beteuerte der Beschuldigte im Prozess. Er bezichtigte seinen Nachbarn hingegen, seine Familie jeden Tag zu gängeln und mit lauter Musik "in sämtlichen Tonarten zu beschallen". Diese Lärmbelästigung sei "Psychoterror", weshalb man schon mehrfach die Polizei gerufen habe, berichtete der Angeklagte. Zudem landeten auf seinem Grundstück Unrat und Hundekot. "Solche Zustände herrschen hier. Und wir werden beleidigt und beschimpft."

Streit gibt es auch um die Hühnerhaltung

Der 55-Jährige wies das Gericht auch darauf hin, dass der Nachbar erst die Strafanzeige in puncto Reifen erstattet habe, nachdem ein Tag zuvor eine Güteverhandlung abgebrochen worden war. "Dabei ist es um unsere Hühnerhaltung gegangen", sagte der Angeklagte, der die Anzeige gegen sich als "Rache" bezeichnete. Überdies ließ er nicht unerwähnt, dass vielmehr sein Nachbar schon unbefugt sein Anwesen betreten habe und dort eine Kamera geklaut habe.

Doch es kam auch der Gegner zu Wort. Er sei damals in der Nacht zufällig nebenan auf dem Anwesen seiner Mutter gewesen und habe einen Knall gehört, erzählte der 53-Jährige. Das Hoflicht sei angeschaltet worden und dabei habe er den Nachbarn erkannt, als dieser sich umgedreht habe und dann blitzschnell verschwunden sei. Zuvor will der 53-Jährige noch gesehen haben, dass der Mann ein Messer oder einen spitzen Gegenstand aus dem Anhängerreifen gezogen habe. Zudem berichtete der Mann von vorherigen Sachbeschädigungen, die es vor dem Zuzug des Nachbarn nicht gegeben habe.

Bezüglich der Reifenattacke hielt der Staatsanwalt die Aussagen des Zeugen für glaubhaft und erhöhte den Strafbefehl auf 2800 Euro. Dagegen zweifelte der Amtsrichter die Schilderungen an und hielt sie teilweise für widersprüchlich im Vergleich zu früheren Aussagen des Zeugen vor der Polizei. Das reiche eben nicht für eine Verurteilung, zumal es hier um "festgefahrene nachbarschaftliche Streitigkeiten" gehe, betonte der Richter. Er sprach den Angeklagten frei - der daraufhin im stillen Triumph dem Nachbarn noch einen missliebigen Blick zuwarf.

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