Bis zuletzt hatte der 28-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen im Prozess geschwiegen. Er soll laut Anklage nach einem Stadlfest in Machtlfing bei Andechs mit seinem Auto und mit 1,7 Promille Alkohol im Blut einen Telefonmast umgefahren haben und nach Traubing geflüchtet sein. Dort traf ihn ein befreundetes Pärchen an, das er kurz zuvor tief in der Nacht angerufen hatte, um aus Machtlfing abgeholt zu werden. Am ersten Prozesstag war noch unklar gewesen, ob der Angeklagte damals in der Nacht tatsächlich am Steuer gesessen hatte, weil auch andere Personen des Öfteren mit diesem schwarzen Wagen gefahren sind. Doch es sprachen am Ende zu viele Indizien gegen den Feldafinger.
Der arbeitslose Mann wurde daher am Mittwoch wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 110 Tagesätzen zu je 20 Euro, also 2200 Euro, verurteilt. Zudem muss er weitere zehn Monate auf seinen Führerschein verzichten, der im vergangenen Oktober sichergestellt worden ist.
Am zweiten Verhandlungstag wurde eine Pöckingerin befragt, die mit ihrem Freund in der besagten Mainacht in Traubing den Angeklagten angetroffen hatte. Er habe neben seinem kaputten Auto gestanden und betrunken an einer Mauer gelehnt, erzählte die 23-jährige Zeugin. Bei seinem Anruf knapp 20 Minuten zuvor habe er darum gebeten, ihn vom Stadlfest in Machtlfing abzuholen. Allerdings hatte sie der Polizei nach dem Vorfall noch mitgeteilt, dass der Bekannte in Traubing abgeholt werden wollte.
Vernommen wurde im Prozess auch der Halbbruder des Angeklagten. Der 21-Jährige war nicht nur der Halter des Unfallautos, sondern besaß auch den zweiten Autoschlüssel. Zudem hielt er sich ebenfalls auf dem Stadlfest auf. "Ich habe ihn dort zwar gesehen, aber nicht bemerkt, wann und wie er weggefahren ist", sagte der Zeuge, ohne weitere Angaben zu machen.
Für den Staatsanwalt war der Fall klar. Er glaubte der Aussage des Angeklagten gegenüber einer Polizeistreife in Traubing nicht, bis dorthin nach der Feier zu Fuß unterwegs gewesen zu sein. Es sei viel mehr wie ein "Klassiker" abgelaufen: Ein Stadlfest habe außerhalb auf einem Feld stattgefunden und wie so oft werde leider beschlossen, "betrunken nach Hause zu fahren". Glücklicherweise habe der Autofahrer "nur den Telefonmast und nicht Personen getroffen", sagte der Ankläger.
Doch der Verteidiger hielt dagegen und bemängelte die "Fantasielosigkeit, realistische alternative Tatabläufe" in Betracht zu ziehen. Diesem Ansatz konnte jedoch der Richter nicht folgen, der "keinerlei Anhaltspunkte" dafür fand, dass der Angeklagte nicht gefahren sein sollte. Das ergebe die Beweislage, an der nicht zu zweifeln sei, befand das Gericht.