Wegweisendes Urteil:Segelschüler rammt Bootssteg

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Das Münchner Landgericht versucht, den Tod der 25 Jahre alten Prostituierten Luca V. aufzuklären. (Foto: Sven Hoppe/dpa)

Ein Münchner will den Sportküstenschifferschein erwerben und bucht einen Kurs in Kroatien. Wer muss für den Schaden aufkommen? Der Schüler nicht, urteilt das Amtsgericht.

Von Susi Wimmer

War Steuerbord nun links, Backbord ganz woanders und Achtern ganz hinten? Das Seglerlatein hatte ein eifriger Schüler noch nicht so ganz verinnerlicht, als er während einer Schulungsstunde mit dem Schiff beim Anlegen gegen einen Betonsteg schrammte. Der Unfall schlug hohe Wellen, die Segelschule wollte fast 2000 Euro vom Münchner Steg-Rambo für die Reparatur des Schiffes. Doch das Münchner Amtsgericht nahm dem Schulbetrieb den Wind aus den Segeln - und wies die Klage auf Schadenersatz ab.

Sonne, Meer und Wind: Wer entflieht im April nicht gerne den engen und kalten Städten. Ein Münchner wollte das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden und buchte für April 2022 einen Segelkurs, und zwar in Kroatien. Der zehntägige Törn sollte den Mann auf den Erwerb eines Sportküstenschifferscheins vorbereiten. Das Ganze mutierte dann allerdings im wörtlichen Sinn zu einem Crash-Kurs.

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Zwei Tage vor dem Prüfungstermin am Ende des Segeltörns sollte der Münchner das Ruder führen, um an einem Betonsteg anzulegen. Der Schiffsführer muss wohl "Steuerbord, Steuerbord" gerufen haben, was die rechte Seite des Segelboots meint. Der Schüler lenkte wohl in die falsche Richtung, das Schiff krachte gegen den Betonsteg. Personen wurden offenbar nicht verletzt.

Da die Segelschule das Schiff in Kroatien für Schulungszwecke angemietet hatte, beglich sie vor Ort den Schaden in Höhe von 1991,60 Euro. Und dieses Geld wollte sich die Schule nun vom Münchner Bruchpiloten wieder holen. Doch das Amtsgericht entschied klipp und klar: "Ein Anspruch wegen einer Pflichtverletzung des Beklagten anlässlich des Anlegemanövers besteht nicht."

Schließlich habe man einen Vertrag geschlossen über die Ausbildung zum Führen von Segelbooten. Was die Haftung anbelange, so sei der Fall ähnlich wie bei einem Kfz-Fahrschüler gelagert. Und die Segelschule habe auch nicht vorgetragen, dass von einem Segelschüler dieses Ausbildungsstandes "das fehlerfreie Ausführen des zum Unfall führenden Manövers erwartet werden konnte und musste", so das Urteil des Gerichts. Eine "objektive Pflichtverletzung" konnte der Richter nicht erkennen in der Ausführung, dass der Schüler "entgegen der Anweisung das Ruder nicht Steuerbord gelenkt" habe.

Im Gegenteil: Die Segelschule habe nicht dargestellt, warum der Schiffsführer nicht eingegriffen hatte - oder nicht eingreifen konnte. "Der Schiffsführer hätte jedoch immer bereit sein müssen, selbst einzugreifen - wie ein Fahrlehrer." Bei einem Schüler sei eben auch zu erwarten, dass er das Gelernte nicht sofort und immer fehlerfrei umsetzen könne. "Dieses Risiko trägt der Ausbilder, nicht der Schüler." Das Zivilurteil ist nach Angaben des Gerichtssprechers noch nicht rechtskräftig.

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