Das bayerische Landeskriminalamt hat eine Entführung mit 15 000 Euro finanziert. Das LKA zahlte diese Summe einem ehemaligen Agenten des früheren jugoslawischen Geheimdienstes, damit er einen wegen Mordes gesuchten Kroaten von Schweden nach Deutschland bringt. Von den kriminellen Methoden des Mannes will das LKA nichts gewusst haben. Die Zahlung an ihn wurde als "übliche Aufwandsentschädigung" verbucht.
Gegen den gesuchten Kroaten bestand der Verdacht, 1983 im Auftrag des früheren jugoslawischen Geheimdienstes an der Ermordung eines Exilkroaten in Wolfratshausen beteiligt gewesen zu sein. Die deutschen Strafverfolger kamen an den mutmaßlichen Täter aber nicht heran, weil er in Schweden lebte. Dort verjähren Morde, die vor 1985 begangen wurden. Dennoch lobte das bayerische LKA eine Belohnung von 3000 Euro für die Ergreifung des Kroaten aus und bot zudem eine üppige Aufwandsentschädigung an. Die 15 000 Euro transferierte schließlich ein Kriminalhauptkommissar an den Ex-Agenten, der die Entführung organisierte, nachdem er das Geld erhalten hatte.
Prozess:Ein Geheimdienstler, ein Mord und eine Entführung
2009 wurde ein Mann aus Schweden nach München entführt, der in Verdacht steht, einen kroatischen Regimekritiker ermordet zu haben. Welche Rolle spielte das bayerische Landeskriminalamt?
Während der Ex-Agent selbst im Hintergrund blieb, fuhren im Oktober 2009 drei von ihm angeheuerte Männer nach Schweden und verschleppten dort den gesuchten Kroaten. Sie packten ihn in den Kofferraum eines Volvo und fuhren über Dänemark nach Deutschland. Nach 20 Stunden kamen sie am Rastplatz Holledau an. Dort hatte sich der Ex-Agent mit zwei LKA-Beamten verabredet. Doch anstatt den Gesuchten den Beamten zu übergeben, nahmen ihm seine Entführer Hand- und Fußfesseln ab - und ließen ihn allein im Volvo zurück. Als er dann mit dem Wagen flüchten wollte, nahmen LKA-Fahnder die Verfolgung auf und stellten den Kroaten scheinbar zufällig bei Oberschleißheim.
Ein Erfolg war der Zugriff dennoch nicht. Ein Ermittlungsrichter lehnte es ab, den Festgenommenen in Untersuchungshaft zu nehmen - die Beweise reichten dem Richter schlicht nicht aus. Der Kroate durfte zurück nach Schweden. Und weil seine Ergreifung letztlich nicht geglückt war, zahlte das LKA auch keine 3000 Euro Belohnung an den ehemaligen Agenten aus.
Drei der Entführer konnten im Nachhinein ermittelt werden, wurden aber nur milde bestraft. Der Ex-Agent als Drahtzieher kam mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon. Ein Helfer erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Im Prozess gegen den dritten Mann, Zeljko B., verhängte das Landgericht München I am Mittwoch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Illegale Entführung oder "zulässige List"?
Der 48-Jährige hatte den Volvo mit dem Entführten im Kofferraum von Schweden nach Bayern gefahren. Sein Verteidiger Adam Ahmed forderte in seinem Plädoyer keine weitere Bestrafung seines Mandanten, der schließlich den geringsten Beitrag bei der Entführung geleistet habe und bereits seit zehn Monaten in Untersuchungshaft sitze. Den entscheidenden Beitrag zur Entführung leistete aus Sicht des Verteidigers hingegen das LKA. Die Behörde habe die Verschleppung gegen Bezahlung veranlasst - und hinterher als "zulässige List" verkaufen wollen. "Das ist doch blanker Unsinn", so der Anwalt, und weiter: "Ich bin der Überzeugung, dass der Auftrag, das Opfer hierher zu bringen, vom LKA erteilt worden ist."
Die Polizeibehörde lehnte eine Stellungnahme dazu ab. Im Laufe des Prozesses gegen Zeljko B. hatte aber eine Vertreterin des LKA aussagen müssen - die Zahlung an den Ex-Agenten stritt sie dabei nicht ab. Er sei ein "Informant" gewesen, sagte die Beamtin. Anwalt Ahmed bezeichnete ihn hingegen als "Handlanger". Die LKA-Mitarbeiterin betonte, dass man von seinen illegalen Methoden nichts gewusst habe und davon ausgegangen sei, dass die Überstellung des Kroaten aus Schweden rechtmäßig geschehen werde. Ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden federführenden LKA-Beamten in diesem Fall wurde eingestellt.