Prozess:Kothaufen im Auto hinterlassen: Mann schlägt Hündin

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  • Ein Mann hat seine Hündin gewürgt, geschlagen und mit Trockenshampoo besprüht, weil er mehrmals ihre Hinterlassenschaften aus seinem Auto entfernen musste.
  • Das Amtsgericht hat ihn nun zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt.

Von Andreas Salch

Das Verhältnis zwischen Flavia und ihrem Herrchen ist, man kann es nicht anders sagen, grundlegend zerrüttet. Sogar das Amtsgericht München hat sich jetzt mit der gestörten Beziehung beschäftigt. Die Podenco-Mischlingshündin hat bereits mehrmals ihr Geschäft im Auto ihres Besitzers verrichtet. Dabei gelten reinrassige Podencos, eine in Spanien, Portugal und auf den kanarischen Inseln beheimatete Rasse, als sensibel, verschmust und - sauber.

Ende Juli 2016 passierte es wieder einmal. Der Halter des Hundes, ein 46-jähriger Münchner, fuhr mit seinem Auto auf der Landsberger Straße. Flavia saß im Fond und mochte oder konnte einfach nicht mehr an sich halten. Ihr Herrchen rastete daraufhin aus. Er hielt an und holte wutentbrannt die Hündin aus dem Auto, packte sie mit beiden Händen an der Kehle und würgte und schüttelte sie. Flavia heulte vor Schmerzen auf. Der 46-Jährige holte dann sogar noch zweimal mit der Faust aus und schlug mit Wucht zu. Anschließend sprühte er der malträtierten Hündin aus etwa dreißig Zentimetern Trockenshampoo ins Gesicht. Ein Ehepaar wurde Augenzeuge der Misshandlung und alarmierte die Polizei.

Das Amtsgericht München verurteilte den 46-Jährigen für die Attacke nun wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro. Eine Ärztin des Veterinäramtes, die als Zeugin geladen war, sagte, dass der Angeklagte nach dem Vorfall den Hund bei ihr vorgestellt habe. Bei dem Termin im Veterinäramt habe Flavia prompt im Sprechzimmer "Kot abgesetzt", sagte die Veterinärin und fügte hinzu, dass dies "äußerst ungewöhnlich" sei. Die Hündin habe auf sie einen "unausgeglichenen und ungezogenen Eindruck" gemacht. Der Angeklagte habe den Hund wohl nicht im Griff, mutmaßte die Zeugin. Trotz der brutalen Attacke habe Flavia keine Angst vor ihrem Herrchen. Allerdings höre sie auch nicht auf dessen Kommandos. Sie habe dem Angeklagten deshalb geraten, die Hündin in eine Hundeschule zu geben, so die Veterinärin.

Die zuständige Richterin wertete den Übergriff als "rohe und quälerische Tiermisshandlung". Der Hündin seien durch das Würgen, die Faustschläge und das Trockenshampoo erhebliche Schmerzen zugefügt worden. Gleichwohl: Der Angeklagte darf seine Hündin behalten. Denn das Gericht hielt ihm zugute, dass er im Affekt gehandelt und Flavia keine äußerlich bleibenden Schäden davongetragen habe.

Bei der Höhe der verhängten Geldstrafe berücksichtigte die Richterin, dass der 46-Jährige von Arbeitslosengeld lebe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Was für ein Hundeleben. (Aktenzeichen 111 Cs 230 Js 209820/16).

© SZ vom 22.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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