Prozess in München:Tesla nach Update schlechter: Autobesitzer klagt erfolgreich

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Tesla-Chef Elon Musk bei der Vorstellung des Model X

(Foto: AFP)

Der Autobauer muss nun den Kauf eines 155 000 Euro teuren Autos rückabwickeln. Der Käufer drückte bei einem Update zwar auf Okay - wurde aber nicht aufgeklärt, was danach passieren würde.

Von Susi Wimmer

Von Null auf Hundert in 2,8 Sekunden, das muss man dem Tesla Model XP 100 D erst einmal nachmachen. Ein Rechtsanwalt, der das Fahrzeug für seine Kanzlei gekauft hatte, war etwa in derselben Zeit auf Hundert, allerdings rein ärgermäßig. Denn der Wagen zeigte Macken bei der Höhenverstellbarkeit, und dann schlug Tesla ihm auch noch ein Update vor, das den Wagen zu seinen Ungunsten veränderte, wie der Rechtsanwalt befand. Also zog er vor Gericht gegen Tesla Deutschland - und gewann.

611 PS, eine Reichweite von 542 Kilometern, Tesla selbst bezeichnet das Model X als Oberklassenfahrzeug mit elektrischem Antrieb. Eine Kanzlei in Ravensburg erwarb den Wagen für 154 430 Euro. Der Tesla verfügt über einen verbesserten Autopiloten und über eine Höhenverstellbarkeit. Letzteres war für den Käufer ein enormes Plus. Während der Fahrt konnte er die Karosserie so um 15 Zentimeter anheben, was für ihn eine bequemere Sitzposition und mehr Komfort bedeutet habe. Allerdings wurde wohl durch die Verstellbarkeit mehr Druck auf die Antriebswelle ausgeübt, und während der Fahrt kam es zu lauten Klack-Geräuschen. Der Rechtsanwalt beauftragte einen Gutachter.

Etwa zur selben Zeit, im August 2020 erschien auf dem Display im Wagen der Hinweis für ein Update. Was es mit dem Update auf sich hatte, wurde nicht erklärt. Der Fahrer ging davon aus, dass es mit dem gekauften Extra-Paket, dem verbesserten Autopiloten zusammenhänge. Hier hatte Tesla selbst Neuerungen angekündigt. Also drückte er die Okay-Taste. Mit der Neuerung allerdings schränkte Tesla die Höhenverstellbarkeit ein. Das wurmte den Rechtsanwalt. Zumal, wie er angab, die Höhenverstellbarkeit für ihn ein wesentliches Komfort-Merkmal beim Kauf gewesen sei. Er forderte Tesla Germany mit Sitz in der Münchner Blumenstraße dazu auf, das Auto wieder in den alten Zustand zurückzuversetzen. Als Tesla dem nicht nachkam, forderte er den Kaufpreis zurück.

Die Juristen von Tesla argumentierten: Man wisse ja bei seinem Handy auch nicht, welche Updates aufgespielt werden. Außerdem habe der Eigentümer selbst das Okay gegeben. Stephan Reich, Vorsitzender Richter der 34. Zivilkammer am Landgericht München I, stimmte dem jedoch nicht zu. Vielmehr habe bei Tesla die Pflicht bestanden, über einen Eingriff in die Höhenverstellbarkeit im Rahmen des Angebots eines Updates vorab gesondert aufzuklären. Denn man habe von dem ursprünglichen Zustand des Wagens zur Zeit des Kaufes etwas weggenommen.

Reich verurteilte Tesla, den Kauf rückabzuwickeln. Tesla muss dem Rechtsanwalt den Kaufpreis erstatten, abzüglich der gefahrenen Kilometer, im Gegenzug erhält die Firma das Model X zurück. Tesla hat nun die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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