Prozess gegen Trickbetrüger:Kleine Strafen für eine "Riesensauerei"

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Die beiden Angeklagten versteckten ihre Gesichter vor Prozessbeginn hinter Akten und Ordnern. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Zwei Männer waren angeklagt, mit dem sogenannten "Polizisten-Trick" knapp 50 000 Euro erbeutet zu haben. Ein Betrüger muss fünf Jahre in Haft, sein Komplize bleibt frei.

Von Stephan Handel

"Eins ist klar", sagt der Richter: "Das ist eine Riesensauerei." Die Staatsanwältin sagt "niederträchtig", eine Wortwahl, der sich einer der Verteidiger anschließt; seine Kollegin versteigt sich sogar zu der Formulierung, was ihr Mandant gemacht habe sei "richtig scheiße". Für diese einhellige Einschätzung quer durch den Gerichtssaal fiel allerdings das Urteil einigermaßen moderat aus.

Zwei Männer waren angeklagt, mit dem so genannten "Polizisten-Trick" Senioren deren Ersparnisse abgeluchst zu haben. Die beiden waren allerdings eher kleine Lichter in der Bande, die in den angeklagten Fälle insgesamt knapp 50 000 Euro erbeutet hat. Der Trick ging so: Mitglieder der Bande riefen bei älteren Menschen an, gaben sich als Polizisten aus und erklärten den Senioren, dass ihr Geld in Gefahr sei - zum Beispiel, weil ihr Name auf einer Liste stehe, die bei einer rumänischen Einbrecher-Gang gefunden wurde. Deshalb, so die angeblichen Polizisten, sollten sie jetzt zur Bank gehen und das Geld abheben, ein Kollege werde kommen, es abholen und sicher verwahren. Mindestens drei Geschädigte fielen auf den Betrug herein.

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Im Vergleich zu den Vorjahren waren die Straftaten 2017 finanziell weniger gravierend. Die Zahl der Fälle blieb aber nahezu gleich.

Einer der beiden Angeklagten fungierte bei den Taten als Bote - er ging zu den Opfern und holte das Geld ab. Sein Mitangeklagter, ein Taxifahrer, fuhr ihn zu den Wohnungen, überwies das Geld an die Haupttäter und reiste auch einmal nach Ankara, um eine der ergaunerten Summen zu übergeben.

Diesem Täter kam beim Urteil sein späteres Verhalten zugute: Ohne Fahndungsdruck, ohne dass er von Ermittlungen gegen ihn wusste, ging er zur Polizei, stellte sich und gestand alles - und noch mehr: Ein Polizist hatte in der Verhandlung ausgesagt, dass die Ermittler ihn noch gar nicht im Visier hatten und dass er Taten zugab, von denen die Polizei nichts wusste. "Das muss belohnt werden, sonst tut's ja keiner mehr", sagte sein Anwalt Uwe Paschertz im Plädoyer. Dieser Meinung war offensichtlich auch das Gericht: Zwei Jahre auf Bewährung gab es für den bis dahin unbescholtenen Mann.

Beim zweiten Angeklagten versuchte Anwältin Annette von Stetten im Plädoyer, das Gericht davon zu überzeugen, dass ein Mittäter nicht auch automatisch Mitglied einer Bande sein muss - das ergibt einen Unterschied beim Strafrahmen, den das Gesetz vorgibt. Erfolg hatte sie damit nicht: Ihr Mandant wurde wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt. Allerdings wird er wegen seiner Drogen- und Spielsucht zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Mit Anrechnung der Untersuchungshaft dürfte für ihn die Zeit hinter Gittern am Ende der Therapie auch vorüber sein.

© SZ vom 04.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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