Die islamfeindliche Münchner Pegida-Bewegung hat vor Gericht erneut einen Rückschlag kassiert: Es bleibt zum größten Teil bei den Einschränkungen, die das Münchner Verwaltungsgericht im Juli festgelegt hat. Eine Beschwerde gegen diese Eilentscheidung hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) weitgehend zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht hatte seinerseits Auflagen der Stadt München großteils bestätigt. Pegida darf demnach weiterhin nur an einem Montag im Monat vor der Feldherrnhalle demonstrieren, an den übrigen Montagen müssen sich die Organisatoren andere, wechselnde Routen überlegen.
Pegida in München:Mit Recht gegen die Rechten
München vertrat lange die Auffassung, dass tägliche Pegida-Proteste nicht verhindert werden können. Dann änderte die Stadt ihre Argumentation.
Zudem dürfen sie auch künftig nur einmal pro Woche mit ihrem Stand auf den Marienplatz. Den Muezzin-Ruf dürfen sie dann nur einmal stündlich jeweils bis zu fünf Minuten abspielen. Entgegen kam der BayVGH Pegida nur in einem Punkt: An wechselnden Orten darf der Stand täglich aufgebaut werden, nicht nur an sechs Tagen pro Woche, wie das Verwaltungsgericht entschieden hatte.
Der BayVGH berief sich auf das Ruhebedürfnis der Anwohner und die Interessen von Wirts- und Geschäftsleuten, die unter dem Demonstrationsbetrieb litten. Jene seien verfassungsrechtlich geschützt; deshalb dürfe die ebenfalls vom Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Der Gerichtshof folgte damit der Linie des Verwaltungsgerichts und der Stadt München.
Gegen den Beschluss (Aktenzeichen 10 CS 16.1468F) gibt es kein Rechtsmittel. Endgültig entschieden ist aber nichts: Pegida hat nicht nur ein Eilverfahren angestrengt, sondern auch gegen die Auflagen geklagt. Über diese Klage wird noch entschieden.