Es muss ein aufregender Tag gewesen sein im Berufsleben der Buchhalterin H. damals im November 2015 - wenn's schon die Chefin so geheimnisvoll macht: Gleich komme eine Information über eine "vertrauliche Finanztransaktion", so stand's in der Mail der Chefin, die Buchhalterin dürfe mit niemandem - nie-man-dem - darüber sprechen. Das war am 25. November um 9.22 Uhr. Um 10.22 Uhr kamen die nächsten Anweisungen: Mehr als 1,9 Millionen Euro sollten überwiesen werden. Die Buchhalterin H. tat wie geheißen. Nach einigem Hin und Her ging die Überweisung an die Bank. Und dann war das Geld weg.
Es sind zwei Münchner Traditions-Unternehmen, die sich derzeit vor Gericht darum streiten, wer denn in diesem Fall den entscheidenden Fehler gemacht hat: die Hofpfister-Bäckerei und das Bankhaus Donner & Reuschel, die die Überweisung ausgeführt hat. Wer hätte wann Verdacht schöpfen müssen, wer bei wem nachfragen? Der 23. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) fand gestern, die Schuld liege "zu einem Viertel bis zu einem Drittel" bei der Bank und forderte die beiden Firmen auf, in Vergleichsverhandlungen einzutreten.
Die Mails, die die Buchhalterin H. instruierten, kamen - vorgeblich - von Nicole Stocker, der Geschäftsführerin der Hofpfisterei. Es war ein in mehrfacher Hinsicht bemerkenswerter Vorgang: Zunächst die Höhe der Transaktion - "die Buchhaltung wird ja kaum jeden Tag zwei Millionen Euro irgendwohin überweisen", sagte der Vorsitzende Richter. Zudem: Nach Hongkong sollte das Geld gehen, kein gewöhnlicher Ort für Hofpfister-Geschäfte. Und schließlich: Warum war der Buchhalterin jeder Kontakt mit der Chefin verboten? Sie saß doch in der Firmenzentrale nur ein paar Türen weiter. "Da hätten die Alarmleuchten angehen müssen", sagte der Richter.
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Und dann: Dass die Überweisung nicht elektronisch bei der Bank in Auftrag gegeben wurde, sondern per Fax. Dass die angebliche Nicole Stocker nicht einmal die Unterschrift persönlich leisten wollte, sondern ein Faksimile schickte, auch dieses gefälscht, wie sich herausstellte. Hier allerdings hakt Alexander Roth ein, der Hofpfister-Rechtsanwalt: Ob nicht die Bank-Mitarbeiter hätten misstrauisch werden müssen? Noch nie sei eine Überweisung per Fax ausgeführt worden, die Höhe der Transaktion hätte der Hausbank der Bäckerei als ungewöhnlich auffallen müssen.
Das findet Michael Firle nun überhaupt nicht, der Anwalt der Bank: Die Buchhalterin und die zuständigen Bankmitarbeiter kennen sich seit Jahren, es habe kein Anlass bestanden, die Anweisungen anzuzweifeln. Man habe ja sogar noch einmal angerufen, weil auf dem gefaxten Überweisungsauftrag kein Verwendungszweck angegeben war. Da aber habe die Buchhalterin abgewiegelt; alles sei mit der Geschäftsführung abgesprochen - was es aber offensichtlich nicht war. "Ein einfacher Anruf hätte genügt", sagte der Richter - aber die Betrüger hatten ihr Lügengebäude geschickt aufgebaut und zudem suggeriert, dass alles schnell gehen müsse, um Druck aufzubauen, der Nachdenken verhindert.
Das Verfahren vor dem OLG ist die Berufung - vor dem Landgericht hatten Bank wie Bäckerei je zur Hälfte Recht bekommen. Das fand der OLG-Senat nicht richtig, er misst der Bank höchstens ein Viertel bis ein Drittel Verschulden zu und regte auch an, die Vergleichsverhandlungen um diese Größenordnung herum zu führen. Einen Teil des Schadens hat die Hofpfisterei mittlerweile erstattet bekommen, von der so genannten "Vertrauensschadenversicherung". Aber auch die möchte sich an der Bank gütlich halten.
Die Masche, auf die die Hofpfisterei hereinfiel, hat mittlerweile sogar einen Namen: "CEO-Fraud", Geschäftsführer-Betrug heißt sie bei der Polizei. In dem aktuellen Fall gelang es sogar, das Geld bei der Bank in Hongkong festzusetzen - was aber noch lange nicht heißt, dass es in absehbarer Zeit nach München zurückfließt. So sind nun insgesamt vier Verfahren anhängig: Das gestern verhandelte, in ihm sollen die Parteien bis Mitte September berichten, was in Sachen Vergleich vorwärts gegangen ist, sodann ein Zivilverfahren in Hongkong sowie zwei Strafverfahren, eins in Deutschland, eins in China. Für die Buchhalterin H. hatte der aufregende Tag im November 2015 unangenehme Folgen: Sie musste das Unternehmen verlassen.