Erneut sind in München zwei Exhibitionisten aufgetreten, es sind die Fälle vier und fünf binnen nur einer Woche. Ein etwa 25 Jahre alter Mann mit dunkler Lederjacke, schwarzem Kapuzenpullover und hellem T-Shirt verfolgte am Mittwoch gegen 22.15 Uhr eine junge Frau vom U-Bahnhof Scheidplatz durch die Belgradstraße bis ins Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses.
Als der Mann vor ihren Augen onanierte, schrie die 23-Jährige ihn an: "Verp... dich!" und wählte den Polizeinotruf 110. Der Mann flüchtete daraufhin und konnte auch bei einer sofort eingeleiteten Fahndung zunächst nicht gefasst werden. Die Kriminalbeamten vom Kommissariat 15 (Telefon 089/29100) sind aber zuversichtlich, ihn durch Zeugenhinweise und eine DNA-Spur überführen zu können.
Polizei:Mehrere Exhibitionisten lauern jungen Frauen auf
Ein Täter sprang in Untermenzing vor seinen Opfern nackt aus einer Hecke, ein anderer onanierte vor einer 13-Jährigen - mitten in der U-Bahn.
Bei einem 23-Jährigen, der am Donnerstagmorgen im Sperrengeschoss des Giesinger U-Bahnhofs sein Geschlechtsteil vorzeigte und daran herumspielte, ist ihnen das bereits gelungen. Der Mann, der eine 63 Jahre alte Münchnerin belästigt hatte, wurde von der Polizei noch an Ort und Stelle festgenommen.
Im Jahr 2016 registrierte die Münchner Polizei 177 Fälle von Exhibitionismus. Das war ein Rückgang um 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als noch 204 Fälle angezeigt worden waren. Die momentan anscheinend zu beobachtende Häufung ist möglicherweise Zufall. Sie könnte nach Einschätzung der Polizei aber auch darauf zurückzuführen sein, dass immer mehr couragierte Frauen den Notruf 110 wählen, wenn sie bedrängt werden. Die beiden Frauen aus Schwabing und Giesing machten genau das, was die Polizei sich wünscht: "Machen Sie durch laute verbal geäußerte Ablehnung Ihrem Gegenüber klar, dass Sie die Handlung verurteilen", raten die Experten. "Verständigen Sie auch immer über den Notruf 110 die Polizei. Erstatten Sie in allen Fälle Anzeige." Mehr als 60 Prozent der Exhibitionisten werden gefasst. Das Strafgesetzbuch ahndet exhibitionistische Handlungen und "Erregung öffentlichen Ärgernisses" mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.