Planegg/Neuried:Ehrenamt mit Nebenwirkungen

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Die kontrovers geführte Debatte um den Kiesabbau, den die Heiliggeistspital-Stiftung in Forst Kasten betreibt, gewinnt zusätzliche Brisanz: Möglicherweise werden bei einem Stopp der Auftragsvergabe Schadenersatzansprüche fällig - auch gegenüber Stadträten

Von Johannes Korsche, Planegg/Neuried

Der Kiesabbau im Forst Kasten könnte für mehrere Münchner Stadtratsmitglieder richtig teuer werden. Nämlich dann, wenn gar keine Bagger anrücken, weil der Tagebau im Würmtaler Wald trotz laufender Ausschreibung noch gekippt wird. Entstehen deswegen Schadenersatzansprüche eines Kiesunternehmers, könnte der an die Stadträte und deren Privatvermögen durchgereicht werden. Das bestätigt die Regierung von Oberbayern, der die Stadträte in diesem Punkt sehr genau zuhören dürften. Schließlich ist sie die zuständige Aufsichtsbehörde, was mit der Eigentümerin der Kiesfläche zusammenhängt: der Heiliggeistspital-Stiftung, welche - und da schließt sich der Kreis zu den Stadträten - die Landeshauptstadt vertritt und verwaltet.

Der Kiesabbau im Würmtaler Forst Kasten wird seit 2017, als das derzeit noch laufende Vergabeverfahren begann, heftig diskutiert. Naturschützer wollen den Wald retten, die Heiliggeistspital-Stiftung muss mit ihrem Grund den Betrieb des Altenheims Heilig Geist in Gern sicherstellen - und mittendrin der Münchner Stadtrat, der für die Stiftung entscheidet. Der Stiftung gehören im Würmtaler Wald etwa 840 Hektar Forst, davon liegen 45 Hektar in einem sogenannten Vorranggebiet. Dort ist der Abbau von Kies gegenüber anderen Nutzungen privilegiert. Das soll die ortsnahe Rohstoffversorgung sichern. Mit Blick auf den Bauboom in München und die Abertonnen Beton, die zum Beispiel die zweite S-Bahn-Stammstrecke verschlingen wird, ist das eine nicht ganz kleine Aufgabe. Jene knapp zehn Hektar, um die sich die Debatte dreht, liegen in einem solchen Vorranggebiet, je zur Hälfte auf Planegger und Neurieder Flur. Würde nun das Ausschreibeverfahren einfach so gestoppt, könnte das Unternehmen, das eigentlich den Zuschlag bekommen hätte, womöglich Schadenersatz von der Stiftung fordern.

Ein vom Bund Naturschutz in Auftrag gegebenes Gutachten der auf Bau- und Vergaberecht spezialisierten Anwaltskanzlei Kraus, Sienz und Partner argumentiert anders. Erstens, so die Anwälte, ergebe sich aus einem Vergabeverfahren kein rechtlicher Zwang, auch einen Zuschlag zu erteilen beziehungsweise einen Vertrag abzuschließen. Zweitens: Gibt die Stiftung dafür einen "schwerwiegenden Grund" an, stehe den Bietern "aus vergaberechtlichen Gründen keinerlei Schadenersatzansprüche" zu. Einen solchen schwerwiegenden Grund sehen die Anwälte in "der seit 2017 wesentlich veränderten politischen Bedeutung des Klimaschutzes und der in diesem Zusammenhang verstärkten Bemühungen um den Schutz und Erhalt des Waldes". In Literatur und Rechtssprechung seien veränderte politische Verhältnisse grundsätzlich als schwerwiegender Grund anerkannt, heißt es weiter.

Seit 2017, so zählen es die Gutachter auf, habe zum Beispiel die EU-Kommission im November 2019 in ihrem "European Green Deal", einem Aktionsplan über den nach eigenen Angaben bis 2027 "mindestens 100 Milliarden Euro mobilisiert" werden sollen, festgeschrieben: "Die Waldgebiete in der EU müssen sowohl qualitäts- als auch flächenmäßig verbessert werden." Ähnliche Formulierungen mit selbigem Ziel finden sich auch im "Klimaschutzprogramm 2030" der Bundesregierung und der "Klimaschutzoffensive" des Freistaats Bayern. Auch die Stadt München habe in diesem Januar beschlossen, in den kommenden fünf Jahren 500 000 Bäume zu pflanzen, erinnern die Gutachter. Den Wäldern werde also inzwischen parteiübergreifend ein sehr hoher Stellenwert zugemessen, was "bei Einleitung des Vergabeverfahrens im Januar 2017 so noch nicht gegeben und abzusehen war".

Allerdings heißt es in dem Gutachten auch: "Gleichwohl weisen wir darauf hin, dass der vorliegende Fall noch nicht von der Rechtssprechung entschieden wurde." Es sei möglich, dass ein Gericht zu einem anderen Urteil komme. In diesem Falle könnten Bieter Schadenersatzansprüche geltend machen, räumen die Gutachter ein. Vergibt die Heiliggeistspital-Stiftung den Auftrag zur Auskiesung nicht auf anderem Wege, sei dieser allerdings nach gängiger Rechtssprechung lediglich auf Ausgaben beschränkt, die den Teilnehmern durch die Bewerbung selbst entstanden sind. Kosten für Festangestellte fielen da zum Beispiel in der Regel nicht darunter.

Das Gutachten liege der Stiftung vor, bestätigt das zuständige Sozialreferat. Zum Inhalt will die Stiftungsverwaltung allerdings nicht viel sagen. Es seien auch stiftungs- und kommunalrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Soll heißen: Wer im nicht ausgeschlossenen Fall der Fälle den Schadenersatz leisten müsste, klärt das Gutachten nicht. Und da wird es aufgrund der besonderen Verwaltungsstruktur der Heiliggeistspital-Stiftung kompliziert. Schließlich schrieb die Stiftung den Kiesabbau aus, weil es Stadträte im Sozialausschuss für die Stiftung so entschieden hatten. Durch die Verquickung von politischem Amt und treuhänderischer Verwaltung des Stiftungsvermögens ist es daher denkbar, dass die Stadträte ihr privates Konto anfassen müssten. Auch für die Kosten, die der Stiftung entstanden sind: Probebohrungen, Gutachten, Anwälte für das Vergabeverfahren. Experten gehen von einer sechsstelligen Summe aus.

Die Stiftungsverwaltung will sich dazu nicht äußern und verweist auf die Regierung von Oberbayern, die als Stiftungsaufsicht solche Fragen klärt. Von dort heißt es: "Regressansprüche der Stiftung gegenüber ihren Organwaltern sind denkbar, falls diese ihre Pflichten bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens verletzen und hierbei schuldhaft handeln." Organwalter ist Juristendeutsch für Menschen aus Fleisch und Blut, die eine juristische Person - wie eben eine Stiftung - vertreten. Dahinter verbirgt sich nicht weniger als die Aussage: Am Ende könnten die Stadträte mit ihrem Privatvermögen haften. Es sei derzeit ein Fall bekannt, bei dem ein kommunaler Amtsträger wegen einer politischen Handlung, einen Teil des Schadens privat ersetzt habe, so die Regierung von Oberbayern. Kein Wunder also, dass der Sozialausschuss das Thema Forst Kasten bisher wiederholt vertagt hat.

Die Heiliggeistspital-Stiftung betont unterdessen die Vorteile des Kiesabbaus, der vor allem die Zukunft des Altenheims Heilig Geist in Gern sichern soll. "Es wird kein Baum gefällt werden, der nicht ohnehin in den kommenden zehn Jahren weg müsste", so das Sozialreferat. Das habe bei der Auswahl der Fläche eine große Rolle gespielt. Außerdem übernehme die Stiftung selbst die anschließende Aufforstung, so dass in ihren Augen mit dem Kiesabbau letztlich ein ökologischer Gewinn für den Wald verbunden sein werde.

© SZ vom 10.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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