Oberschleißheim/München:Es dreht sich im Kreis

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Gemeinde bleibt beim Nein zur Hubschrauberstaffel

Von Klaus Bachhuber, Oberschleißheim/München

Das Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung von Polizeihubschraubern auf dem Oberschleißheimer Flugplatzgelände ist für die Gemeinde Oberschleißheim auch im dritten Anlauf völlig untauglich. "Das Vorhaben ist weiterhin nicht genehmigungsfähig", heißt es in einem vom Gemeinderat am Dienstagabend einstimmig verabschiedeten Protest. Die vom Freistaat nachgereichten fachlichen Grundlagen für die Lärmschutzabwägungen wurden vom Rathaus-Gutachter weitgehend zerpflückt.

Die Hubschrauberstaffel der bayerischen Polizei soll vom bisherigen Standort am Flughafen München zu den Kollegen der Bundespolizei auf das historische Schleißheimer Flugplatzgelände ziehen. Wegen der zusätzlichen Lärmbelastung verwahrt sich das Rathaus dagegen massiv, zuletzt gab es auch Protest aus nördlichen Stadtbezirken der Stadt München. Bislang hatte die Gemeinde schon zweimal punkten können: Zunächst pfiff das Verwaltungsgericht eine bereits erteilte Genehmigung zurück, weil das gewählte Verfahren der Bedeutung der Maßnahme nicht angemessen war. Im nun laufenden Planfeststellungsverfahren hatte speziell die Gemeinde so gravierende Einwände gegen das Lärmgutachten, dass die Bezirksregierung Nachbesserung verlangt hat.

Das neuerliche Gutachten, das öffentlich auslag, findet wieder keine Gnade im Rathaus. "Die nötigen formalen Anforderungen sind nicht gegeben", sagte der Gegengutachter der Gemeinde, Markus Petz vom schalltechnischen Beratungsbüro Accon aus Greifenberg. Wie in der Vorgängervariante fehlten komplett eine Bewegungsprognose und ein Betriebskonzept, sodass die Annahmen überhaupt nicht nachvollzogen werden könnten. Petz monierte, es sei nirgends erkennbar, ob die Art und Zahl der angenommenen Flugbewegungen angemessen seien. Einigen der Berechnungsansätze mangle es zudem an Plausibilität. So werde strikt berechnet, dass ausschließlich die festgelegten Routen beflogen würden, was aber gerade bei Notfalleinsätzen illusorisch sei.

War das erste Gutachten bis 2021 ausgelegt, so wurde nun die Prognose bis 2027 fortgeschrieben. Dennoch beinhaltet es die gleiche Anzahl an Flugbewegungen. Die Überflughöhe ist von 150 auf 360 bis 700 Meter korrigiert, was ungleich niedrigere Lärmwerte ergibt. Aber begründet wird dieser veränderte Ansatz nicht. Die Bezirksregierung hatte betont, der Neufassung lägen "Maximal-Annahmen zu den Lärmauswirkungen zugrunde". Auch sei "zugunsten eines umfassenden Schutzes der Anwohner langfristiger prognostiziert". So sei bereits der Einsatz des Hubschraubertyps Eurocopter EC 145 berechnet, obwohl der noch gar nicht zum Einsatz komme.

© SZ vom 25.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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