Nach Unfall:MVG hält an Klage gegen Schülerin fest

  • Im Juli 2013 läuft eine Zehnjährige mit ihrem Tretroller vor einen Bus der Linie 52. Der Fahrer macht eine Notbremsung.
  • Das Mädchen erlitt Schürf- und Platzwunden. In dem Bus wurden drei Fahrgäste schwer und sieben leicht verletzt.
  • Die Stadtwerke München haben das Mädchen auf Schadenersatz verklagt.

Von Martin Bernstein

Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wird ihre Klage gegen ein zwölfjähriges Mädchen nicht zurückziehen. Das hat Bürgermeister Josef Schmid (CSU) auf Anfrage der grünen Stadtratsfraktion mitgeteilt. Die seinerzeit Zehnjährige hatte im Juli 2013 einen Bus der Linie 52 zu einer Vollbremsung gezwungen, dabei waren der Busfahrer und neun Passagiere zum Teil schwer verletzt worden, ebenso das Mädchen. Die MVG hat das Kind auf 15 300 Euro Schadenersatz verklagt.

Was die Grünen im Stadtrat erreichen wollten

Die Grünen im Stadtrat hatten Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) aufgefordert, er solle sich als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke dafür einsetzen, dass die Klage gegen die Zwölfjährige fallen gelassen wird. Ihr Argument: "München ist eine kinderfreundliche Stadt und sollte nicht solche Signale unverhältnismäßiger Härte gegenüber Kindern in die Öffentlichkeit entsenden."

Laut Schmid geht es aber tatsächlich weniger um das Kind als um dessen Haftpflichtversicherung. Die lehnt laut MVG die Regulierung des Schadens bisher ab. Deshalb sei eine gerichtliche Klärung nötig, um Rechtssicherheit für verletzte Fahrgäste zu erreichen, so Schmid. "Der Anspruch richtet sich wirtschaftlich betrachtet nicht gegen das Kind, sondern gegen den Versicherer."

© SZ vom 28.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Prozess
:Stadtwerke München verklagen Schülerin

Eine Zehnjährige läuft mit einem Tretroller vor einen Linienbus. Sie und einige Passagiere werden bei dem Unfall verletzt, der Fahrer ist traumatisiert - nun verklagen die Stadtwerke das Mädchen auf 15 000 Euro Schadensersatz.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

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