Die Stadtwerke München haben eine junge Schülerin auf rund 15 300 Euro Schadensersatz verklagt. Die Gymnasiastin war als Zehnjährige im Juli 2013 mit ihrem Tretroller in der Schönstraße vor einen Bus der Linie 52 gelaufen. Das Kind war trotz des heftigen Aufpralls relativ glimpflich davongekommen.
Doch in dem Bus wurden bei der Vollbremsung drei Fahrgäste schwer und sieben leicht verletzt. Und der Busfahrer war geraume Zeit traumatisiert. Diese ungewöhnliche Klage der Stadt gegen das Kind dürfte nur eine Art Pilotprozess für weitere Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren sein, die dann von den schwerverletzten Passagieren des Busses angestrengt werden. Am Freitag wurde erstmals vor dem Landgericht München I verhandelt.
Wie der Unfall genau abgelaufen ist, wird wohl erst mit Zeugenvernehmungen und Sachverständigengutachten zu klären sein. Passiert ist er jedenfalls zwischen den Hausnummern 69b und 74. In diesem Bereich befindet sich ein Kindergarten und es sind Verkehrszeichen "Kinder" aufgestellt. In diesem Abschnitt fährt der Metrobus 52.
Wie es zum Unfall kam
Vermutlich hatten mehrere Autos wegen eines stehenden Fahrzeuges angehalten. Das Mädchen wollte nach eigener Schilderung diese Gelegenheit nutzen, um mit seinem Roller die Fahrbahn zu überqueren. Aus Sicht des Busfahrers muss die Schülerin völlig überraschend hinter einem Liefer-oder Geländewagen hervorgekommen sein.
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Es steht fest, dass der Bus vor dem Bremsen mit Tempo 47 gefahren war. Der sofortigen Notbremsung dürfte das Kind sein Leben verdanken: Das Mädchen zerschlug zwar mit dem Kopf die Windschutzscheibe, rutschte aber zum Glück nicht unter das tonnenschwere Gefährt. Es war schon fast ein Wunder, dass die Kleine lediglich Platz- und Schürfwunden erlitt.
Wie die Stadtwerke ihre Forderung begründen
Die Stadtwerke München verlangen nun Schadensersatz wegen der Reparaturen an der Karosserie und der Windschutzscheibe das Busses. Außerdem wollen sie Ersatz für Lohnfortzahlung des Busfahrers. Der hatte, wie es nun in der Verhandlung hieß, infolge des Unfalls einen Schock erlitten und war bis ins Jahr 2014 hinein arbeitsunfähig. Der Mann musste damals noch am Unfallort durch ein Kriseninterventionsteam betreut werden.
Die Einzelrichterin der 20. Zivilkammer wird klären müssen, ob der Busfahrer angesichts des "Kinder"-Warnschildes hätte langsamer fahren müssen. Nach ihrer derzeitigen Meinung sei es aber ausreichend gewesen, "bremsbereit" zu sein, solange keine Kind in der Nähe zu sehen war. Die Anwältin der jugendlichen Beklagten, die in der Verhandlung durch ihren Vater vertreten wurde, meint dagegen, dass der Bus-Chauffeur hätte noch langsamer fahren müssen.
So sieht die rechtliche Lage aus
Klar ist dagegen, dass das Mädchen grundsätzlich für den von ihm verursachten Unfall haften muss. Laut Gesetz können nur Kinder vor dem zehnten Geburtstag nicht belangt werden - die Schülerin war aber bereits zehn Jahre und zwei Monate alt. Aber das Kind wird nicht allein haften müssen. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass schon allein der Betrieb eines Kraftfahrzeuges an sich eine gefährliche Sache ist und spricht von einer allgemeinen "Betriebsgefahr". Die Richterin hat am Freitag diese Betriebsgefahr, die von dem Bus ausging, auf 30 Prozent taxiert. Der Anwalt der Stadtwerke hat dieser Einschätzung zugestimmt. Die Anwältin des beklagten Kindes muss erst mit dessen Haftpflichtversicherung sprechen.
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Sollte die Assekuranz den schweren Unfall mit all seinen Folgen nicht doch noch ohne juristische weitere Aufarbeitung regulieren wollen, wird die Verhandlung im Spätsommer fortgesetzt. Es wäre in diesem Fall damit zu rechnen, dass durch alle Instanzen prozessiert wird.
Der Vater schilderte nach der Sitzung seine Tochter als aufgewecktes Kind, das damals den Schulweg schon längere Zeit problemlos bewältigt hatte. An der Unfallstelle gebe es keine Ampel und keinen Zebrastreifen. Und schon seit sehr langer Zeit würden dort auch keine Geschwindigkeitskontrollen mehr vorgenommen.