Nach Kritik:Stadt verteidigt Arbeitgeber-Bescheinigung für Kita-Platz

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Mit der Bescheinigung soll nachgewiesen werden, dass der Platz in der Kita auch wirklich benötigt wird. (Foto: dpa)
  • Um einen Platz in einer Kita zu erhalten, müssen Eltern in Zukunft wohl nachweisen, wie viele Stunden sie tatsächlich arbeiten.
  • Dagegen regte sich Widerstand: Eltern kritisierten das als bürokratische Schikane.
  • In einigen Münchner Umlandgemeinden gibt es dagegen eine solche Regelung schon.

Das Bildungs- und Schulreferat der Stadt München hat den Plan verteidigt, vom Kindergartenjahr 2017/18 an von Eltern verpflichtend eine Bescheinigung des Arbeitgebers zu verlangen, wenn sie ihr Kind in einer Kita anmelden. Es handle sich dabei um keine bürokratische Schikane, sondern nur um einen Nachweis, dass der Platz auch wirklich dringend gebraucht werde. Schon jetzt müssten Eltern in der Regel der Kita belegen, warum sie besonders dringend eine Betreuung für ihr Kind bräuchten. Das solle nun einfach standardisiert werden, hieß es im Referat.

Am Dienstag waren die Pläne bekannt geworden, die unter Münchner Eltern prompt kritisch diskutiert wurden. In Facebook-Diskussionen war von übertriebener Bürokratie die Rede, das Recht auf einen Kita-Platz werde beschnitten. Davon könne aber gar keine Rede sein, so das Bildungsreferat. Da es leider nicht in jedem Stadtviertel und in allen Kitas freie Plätze nach Belieben gäbe, brauche es einfach feste Vergabekriterien. Ob bereits Geschwister des Kindes in der Einrichtung untergebracht sind, sei zum Beispiel eines; ob der Platz und die Betreuungszeiten wegen der Berufstätigkeit der Eltern in dem Umfang gebraucht werde, eben ein anderes.

Solche Kriterien machten es letztlich auch für die Eltern leichter nachvollziehbar, warum sie einen Platz in einer Einrichtung bekämen oder eben nicht. "Selbst wenn wir ein Übermaß an Plätzen hätten, würden Eltern nach solchen Kriterien fragen", sagte eine Referatssprecherin.

Selbständige sollen dabei nicht benachteiligt werden. Bislang genügten bei ihnen bereits reine Selbstauskünfte über ihren Status und ihre Arbeit. Bis zur verpflichtenden Auskunft im kommenden Jahr werde man aber juristisch einwandfrei klären, welche Informationen die Eltern über ihre Beschäftigung wirklich preisgeben müssten.

© SZ vom 30.06.2016 / kc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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