Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am Donnerstagabend das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration in München aufgehoben. Eine für 18.30 Uhr geplante Versammlung kann demnach stattfinden - allerdings vor der Feldherrnhalle auf dem Odeonsplatz anstelle des Marienplatzes. Zuvor hatten die Veranstalter der Kundgebung zum Thema "Menschenrechte und Völkerrecht auch für Palästina" gegen das generelle Verbot von Pro-Palästina-Demos in München einen Eilantrag eingereicht.
Dem gab das Gericht statt, "weil die von der Landeshauptstadt angestellte Gefahrenprognose im vorliegenden Fall kein Versammlungsverbot rechtfertige", so der BayVGH in einer Pressemitteilung. Man erkenne zwar an, dass es bei anderen Versammlungen zum Krieg in Nahost in Deutschland "zu Straftaten in Form der Billigung von Straftaten, Volksverhetzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie zu Verstößen gegen das Versammlungsrecht gekommen sei".
Allerdings habe die Stadt nicht genügend dargelegt, dass die geplante Veranstaltung mit diesen Versammlungen vergleichbar sei. Auch seien keine milderen Mittel in Form etwa von Auflagen für die Versammlung geprüft worden. Die Landeshauptstadt habe selbst ausgeführt, dass es in München bereits Versammlungen zum Krieg in Nahost gegeben habe, bei denen es zu keinen oder nur geringen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen sei, so der Verwaltungsgerichtshof weiter.