Prozess vor dem Landgericht:Partnerin betäubt und vergewaltigt - Angeklagter gesteht

Lesezeit: 1 min

Die Partnerin betäubt und vergewaltigt: Diese Vorwürfe hat der Angeklagte zum Auftakt des Prozesses eingeräumt. (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Ein Mann flößt seiner Freundin Medikamente ein, dann vergewaltigt er das willenlose Opfer stundenlang - und lässt eine Kamera mitlaufen. Seine Begründung: Er habe sich nach einem Moment der vollständigen Kontrolle gesehnt.

Im Münchner Prozess um die Vergewaltigung einer betäubten Frau hat der Angeklagte alle Vorwürfe eingeräumt. Der 39-Jährige gestand am Dienstag vor dem Landgericht München I, seiner damaligen Partnerin in einer Nacht Ende Oktober 2020 einen Medikamentencocktail verabreicht und sie danach mehrfach vergewaltigt zu haben. Auch gab er zu, die Tat gefilmt zu haben. Laut Anklage fiel die Frau zunächst in Ohnmacht und geriet schließlich in einen Zustand der Willenlosigkeit. In den folgenden gut zwei Stunden habe ihr Partner sie mehrmals vergewaltigt und diverse Videoclips erstellt.

Newsletter abonnieren
:München heute

Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.

Der Staatsanwaltschaft zufolge erregte sich der derzeit als Chauffeur tätige Jurist daran, dass eine Frau ihm vollständig ausgeliefert war. Der Angeklagte teilte hingegen mit, die Tat sei eine Reaktion auf ein "Ohnmachtsgefühl" in seinem Leben gewesen. Dieses habe er damals am Ende der gut fünf Jahre dauernden Beziehung verspürt. Bei der Tat, sagte der Angeklagte, sei es ihm nicht darum gegangen, "ihr etwas gegen ihren Willen anzutun". Fast alle Sexualpraktiken, die er in der Nacht ausgeübt habe, habe das Paar auch bei Bewusstsein einvernehmlich praktiziert.

Die Betäubungsmittel wurden mit einer Feinwaage abgemessen

Vielmehr habe er sich im Laufe der scheiternden Beziehung nach einer Situation gesehnt, in der er die vollständige Kontrolle habe ausüben können. Entsprechende Fantasien hätten sich über die Zeit verstärkt: "Nach jedem Streit bin ich einen Schritt weiter gegangen." Im Internet habe er sich über Medikamente informiert und auch die Dosierungen nachgeschlagen, die es gebraucht habe, um sein Ziel zu erreichen: "Sie in einen Zustand zu bringen, in dem sie bereit ist, mitzumachen." Dabei habe er darauf geachtet, ihr keinesfalls eine lebensgefährliche Dosis zu verabreichen und die Betäubungsmittel mit einer eigens besorgten Feinwaage abgemessen.

Online hatte er demnach einen Mann kennengelernt, der ihm die Betäubungsmittel verkauft habe. Rund einen Monat vor der Tat schickte er dem Bekannten - gegen ihren Willen - Nacktbilder seiner Partnerin und erzählte, er habe ihr bereits mehrfach heimlich ein Antidepressivum eingeflößt. Dabei habe es sich jedoch um eine Lüge gehandelt. Bereits vor Prozessbeginn hatte der Angeklagte seiner Ex-Partnerin ein Schmerzensgeld von 12 000 Euro gezahlt und die Kosten ihrer Anwälte übernommen. Das Opfer nimmt als Nebenklägerin an dem Verfahren teil. Für ihre Aussage wurde die Öffentlichkeit aus dem Verfahren ausgeschlossen. Für den Prozess sind drei Verhandlungstage angesetzt.

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusParkhausmord an Charlotte Böhringer
:Zweifel am Mordmotiv

Die Hürden für die Wiederaufnahme eines Gerichtsverfahrens sind hoch in Bayern. Trotzdem hat der Anwalt des verurteilten Benedikt T. viele Gründe, es erneut zu versuchen. Welche Argumente er anführt und wieso mehrere Experten ihm recht geben.

Von Joachim Mölter

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: