Polizeiskandal:Volksverhetzer in Uniform

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  • Das Ergebnis der Ermittlungen gegen Polizisten des Münchner Unterstützungskommandos sind unter anderem ein Strafbefehl und 15 Disziplinarverfahren.
  • Wer Inhalte mit rechtsextremem, fremdenfeindlichem oder antisemitischem Bezug verbreitet, habe bei der Polizei nichts zu suchen, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).
  • In einer Chatgruppe hatten sich mehr als 40 ehemalige oder noch aktive USK-Beamte ausgetauscht. Dort waren auch zwei Videos mit antisemitischem Inhalt geteilt worden.

Von Martin Bernstein

Ein Strafbefehl, 15 Disziplinarverfahren, eine freiwillige Entlassung, elf Zwangsversetzungen zu Polizeiinspektionen und zwei noch laufende Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen: Das ist das Ergebnis der Ermittlungen gegen Polizisten des Münchner Unterstützungskommandos (USK), die in einer Chatgruppe unter anderem ein volksverhetzendes antisemitisches Video geteilt hatten. Den Abschlussbericht zu dem Polizeiskandal hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) jetzt dem Innenausschuss des Landtags vorgelegt.

Die Sache war aufgeflogen, als gegen einen früheren USK-Mann wegen eines möglichen Sexualdelikts ermittelt wurde. Auf dem Handy eines Polizisten stießen Ermittler auf eine Chatgruppe von mehr als 40 ehemaligen oder aktiven USK-Beamten. Dort waren zwei Videos mit antisemitischen Inhalten geteilt worden. Eines hatte strafrechtliche Folgen: Es zeigt ein jüdisches Kind, das auf einem Keyboard spielt - untermalt mit den Tönen einer Registrierkasse. 50 Tagessätze zu 70 Euro Strafe zahlen musste der 28 Jahre alte Beamte, der das Video verschickt und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht hatte.

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Im zweiten Fall, orthodoxe Männer, die scheinbar zu dem extrem sexistischen Song "I Got Bitches" tanzen , wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Selbst wenn es das Ziel gewesen sei, Juden lächerlich zu machen, gehe das nicht "über einen Ausdruck der Ablehnung oder Verachtung hinaus", sei also keine Volksverhetzung. "Moralisch verwerflich" sei das Video gleichwohl, schreibt Herrmann. Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, will es darauf nicht beruhen lassen: "Ich werde nachfassen, ob das Ergebnis der Einstufung des zweiten Videos als nicht volksverhetzend unter Einbeziehung des Antisemitismusbeauftragten der Staatsanwaltschaft zustande gekommen ist", sagte sie am Mittwoch in einer ersten Stellungnahme. "Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen."

Die Fotos von Hakenkreuzschmierereien in einem Münchner Park, die ein USK-Beamter auf seinem Handy gespeichert, aber nicht in der Gruppe geteilt hatte, wurden als nicht strafbar bewertet. Für ein öffentliches Verwenden oder Verbreiten der Bilder gebe es bislang keine Anhaltspunkte. Zwei Verfahren nach Beleidigungsanzeigen wurden gegen jeweils 500 Euro Geldauflage eingestellt. Videos, auf denen zu sehen war, wie Polizisten beim Taser-Training absichtlich mit Elektroschocks verletzt wurden, hatten "mangels öffentlichem Interesse" und ausbleibender Anzeige des Geschädigten keine strafrechtlichen Folgen.

Unmittelbar nachdem der Bayerische Rundfunk vor einem Jahr als Erster über die Vorwürfe berichtet hatte, sagte Herrmann: "Wir dulden bei der bayerischen Polizei auch im privaten Bereich nicht, dass beispielsweise über das Internet bezogene Inhalte mit rechtsextremem, fremdenfeindlichem oder antisemitischem Bezug verbreitet werden." Wer sich derart verhalte, habe in den Reihen der Polizei nichts zu suchen, so der Minister.

Tatsächlich aber - auch das geht aus dem jetzt veröffentlichten Abschlussbericht hervor - hat das wüste Treiben in der Chatgruppe bisher dazu geführt, dass einer der Beamten um seine Entlassung bat und der Polizist, der das antisemitische Video verschickte, seine Dienstgeschäfte derzeit weiterhin nicht ausüben darf. Gegen ihn läuft ein weiteres Strafverfahren wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses.

"Über die vorläufige Dienstenthebung und den Einbehalt von Dienstbezügen" werde nach Einsicht in die Strafakte "zeitnah" entschieden, versprach Herrmann. Fünf Disziplinarverfahren wurden inzwischen nach Aussprechen einer Belehrung oder Missbilligung eingestellt, in einem Fall gab es einen Verweis, in einem weiteren droht dem Beamten eine Geldbuße. In fünf Verfahren stehen die Stellungnahmen der USK-Polizisten noch aus.

Über den aktuellen Fall hinaus versprach Herrmann dem Innenausschuss zusätzliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bei der Polizei, "um das Entstehen von rechtsradikalem, fremdenfeindlichem oder antisemitischem Gedankengut zu verhindern". Man arbeite auch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen wie etwa dem bayerischen Bündnis für Toleranz man zusammen.

"Auch wenn wir volles Vertrauen in unsere Polizei haben, müssen wir sie gegen Verdachtsfälle in den eigenen Reihen rüsten", betont der innenpolitische Experte der SPD-Fraktion, Stefan Schuster. "Jeder Einzelfall ist einer zu viel." Katharina Schulze glaubt, dass "ohne den Druck der recherchierenden Medien (...) die Öffentlichkeit vermutlich bis heute nichts von den Vorfällen mitbekommen" hätte. Ihre Forderung: "Volksverhetzende Videos herumschicken darf es bei der Bayerischen Polizei nicht mehr geben."

© SZ vom 05.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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