Tennisanlage in Pasing:Befreiungsschläge

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Zaunstreit: Der Eigentümer pocht auf das Recht auf sein Grundeigentum, die Pasinger Tennisspieler wiederum haben Anzeige erstattet. (Foto: Privat)

Zwischen den Tennisspielern des ESV und ihrem Nachbarn an der Haberlandstraße schwelt ein Streit um 220 Quadratmeter Fläche. Dem Mutterverein schwebt eine große Lösung samt Grundstückstausch vor

Von Jutta Czeguhn, Pasing

Man hört es wieder, das "Plong, Plong" der Tennisbälle auf der ESV-Anlage an der Haberlandstraße. Unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen wird dort seit dem 11. Mai wieder gespielt. Allerdings nicht auf allen acht Plätzen. Am 7. Mai fand der Platzwart den Zaun, der die Anlage umgibt, im östlichen Bereich demontiert. Abteilungsleiter Jürgen Klässner erstattete Anzeige. Allerdings war ihm der Rückbau zuvor angekündigt worden. Zwischen dem Eigentümer des Nachbargrunds und den Pasinger Tennisspielern schwelt ein Grundstücksstreit, der auch die Beziehung der Abteilung zum Mutterverein, dem ESV München, belastet.

Per Mail hatte die Immobilienfirma, welche den Eigentümer des Nachbargrundstücks vertritt (Die Namen sind der Redaktion bekannt), den Vorstand der Tennisabteilung am 19. Februar aufgefordert, bis spätestens 1. Mai 2020 den Zaun und den roten Tennisbodenbelag von dem Grundstück mit der Flurnummer 1169/26 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist würde man eine Firma beauftragen und der Abteilung die Kosten in Rechnung stellen. Die Pasinger Tennisleute ließen die Frist verstreichen, weil sie der Meinung sind, dass die Grundstücksangelegenheit nur auf zwei Wegen zu lösen sein dürfte: Entweder schafft ein Gericht Klärung, oder der Mutterverein erwirbt den Grund. Laut Grundbuchamt geht es um insgesamt 220 Quadratmeter am nördlichen Rand der Tennisanlage, also einen etwa 3,50 Metern breiten Streifen auf der Platzlänge 4 bis 8. Der Nachbar beansprucht diese mit Verweis auf das Grundbuchblatt als sein Eigentum. Der ESV-Tennis-Vorstand ist überzeugt, 2014 die Anlage "innerhalb des Zauns" vom Bundeseisenbahnvermögen erworben zu haben. Nur ein Gericht könne diese hochkomplexe Sachlage klären, heißt es im Vorstand. Der Anwalt des Grundstücksnachbarn wiederum verweist auf SZ-Nachfrage darauf, dass Eigentum an Grund und Boden grundgesetzlich geschützt sei und dessen Vergesellschaftung nicht nach den Regeln einer Tennisabteilung gehe.

Der begonnene Zaunrückbau - der nun auch den Bezirksausschuss Pasing-Obermenzing beschäftigt - ist mittlerweile gestoppt. Man sei mit dem Grundstücksnachbarn in Kontakt, "um einerseits kommunikative Missverständnisse der Abteilungsleitung zu erläutern, andererseits unsere Interessen dort zu wahren", teilt Pia Kraske mit, die Geschäftsführerin des ESV München. Und auch der Rechtsanwalt des Grundstücksnachbarn bestätigt das Interesse seines Mandanten, nun "endlich Bewegung in die Sache zu bringen". Die Rückbauarbeiten am Zaun würden vorerst nicht mehr fortgesetzt, die Tennisabteilung könne in dieser Saison ihre Plätze benutzen.

Mit "Bewegung in die Sache bringen" meint der Jurist einen Grundstückstausch, an dem sowohl dem ESV-Präsidium als auch seinem Mandanten gelegen wäre. Denn dieser hält auch im Pasinger Osten auf der sogenannten Gleisinsel an der Hildachstraße Grund und Boden. Für den ESV, dies hat Geschäftsführerin Kraske bereits vor knapp einem Jahr deutlich gemacht, hätte die Verlagerung der Plätze dorthin den Vorteil, dass damit der Sportbetrieb der Pasinger Tennisspieler auf Dauer gesichert würde. Denn die Anlage an der Haberlandstraße werde in den kommenden Jahren sowohl durch den Bau der U-Bahn nach Pasing beeinträchtigt als auch durch den Ausbau der S 4. Zudem lägen die Tennisplätze an der Hildachstraße näher am Hauptgelände des ESV in Laim. Eine neue Anlage auf der Gleisinsel böte zudem Chancen für Erweiterungsflächen, die der ESV dringend benötige.

"Vorrangiges Ziel ist es, die Tennisplätze zu sichern und nicht einen Teil verlegen zu müssen, auf den wir rechtlich keinen Anspruch haben", sagt Kraske und meint damit einen möglichen Erwerb der 220 Quadratmeter, die an der Haberlandstraße den Grundstückszwist ausgelöst haben. Aber auch für die Verlegung der Plätze auf die Gleisinsel gibt es rechtliche Hürden: Es handelt sich dort um ehemaligen Bahngrund. Der Eigentümer beziehungsweise der ESV stehen vor der Herausforderung, die Freistellung des Geländes von der Eisenbahnnutzung zu erwirken. Denn bislang hat die Landeshauptstadt, so sie das Projekt denn befürworten würde, kein Recht, dort Sportflächen auszuweisen.

© SZ vom 26.05.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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