Prozess in München:Käpt'n Iglo erleidet vor Gericht Schiffbruch

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Seemann am Strand: die Werbefigur von Feinkost Appel. (Foto: Screenshot: SZ)

Das Oberlandesgericht weist eine Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers auf Unterlassung ab. Der Senat sieht keine Verwechslungsgefahr mit der Werbefigur der Cuxhavener Firma Appel Feinkost.

Von Andreas Salch

Im April 2018 trafen die beiden Herren erstmals aufeinander. Nicht direkt, sondern in der Werbung: Käpt'n Iglo, die 1985 ins Leben gerufene Ikone des Hamburger Unternehmens, das vor allem für seine Fischstäbchen bekannt ist. Und ein bis dahin noch unbekannter, modisch gekleideter, adretter älterer Herr, der für den Fischkonserven-Produzenten Appel Feinkost aus Cuxhaven wirbt. Seither gehen die Wogen hoch. Denn die Hamburger werfen Appel vor, sie hätten ihre bekannte Werbefigur Käpt'n Iglo ganz schnöde abgekupfert. Iglo verklagte die Konkurrenz deshalb auf Unterlassung vor dem Landgericht München I.

Die Richter der ersten Instanz wiesen die Klage des Fischstäbchenherstellers allerdings ab. Iglo wollte aber nicht klein begeben und legte gegen das Urteil Berufung ein, weshalb sich die Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht (OLG) München an diesem Donnerstag intensiv mit den Merkmalen von Käpt'n Iglo und seinem vermeintlichen Konkurrenten befassten - und am Ende die Berufung des Hamburger Konzerns gegen das Urteil des Landgerichts München I zurückwiesen.

Die Fischstäbchenhersteller aus Hamburg behaupteten zwar, die Werbung von Appel sei schlichtweg irreführend, weil deren Werbung für Fischdauerkonserven mit einem Protagonisten - Typus Best Ager im maritimen Look - eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher begründe.

Schauspieler Mark Fletcher gilt dem Unternehmen als der wahre Käpt'n Iglo. (Foto: Privat)

Aber so einfach ist das nicht. Denn der aktuelle Käpt'n Iglo, dargestellt von dem italienischen Schauspieler Riccardo Acerbi, ist bereits der achte in der Ahnengalerie der Käpt'n Iglos. Aus diesem Grund wies der Vorsitzende des 29. Senats, Richter Andreas Müller, die Vertreter von Iglo unter anderem darauf hin, dass sie schon darlegen müssten, wen sie als "das Original" des Käpt'n Iglo ansähen. Die "Kernmerkmale", die das Unternehmen für seinen Käpt'n aufführe, also "Seemann, europäisches Aussehen, weiß-grauer Bart" seien jedenfalls nur "mäßig geeignet", um damit eine "wettbewerbliche Eigenart" zu begründen. Bei der Werbefigur der Cuxhavener Konkurrenz handle es sich "allenfalls um eine nachschaffende Nachahmung" - die also weder identisch noch nahezu identisch Käpt'n Iglo nachahme. Und eine Nachahmung wiederum setze voraus, dass Verbraucher das "Original" kennen würden, so Richter Müller.

Wer aber ist nun der "Original-Käpt'n Iglo"? Diese Frage des Vorsitzenden schien die Anwältin von Iglo und ihren Kollegen etwas in Verlegenheit zu bringen. Der Senat gewährte eine Beratungspause. "Marc Fletcher", erklärte die Anwältin schließlich. "Nur auf ihn stützen wir uns als Werbefigur", betonte sie. Fletcher ist gewissermaßen Käpt'n Iglo der Siebte. Er stellte den pausbäckigen Seemann von 2017 bis 2018 dar. Der Vertreter von Appel Feinkost konterte trocken, dass diese Festlegung nun etwas zu spät komme. Die Anwältin von Iglo beharrte jedoch darauf, Appel übernehme mit seiner Werbefigur neben den "Bullet-Points" - gemeint sind "Seemann, europäisches Aussehen, weiß-grauer Bart" und so weiter - die "Kernmerkmale" von Käpt'n Iglo. Ein Gutachten habe ergeben, dass Verbraucher den Herrn im schicken Dreiteiler von Appel für Käpt'n Iglo hielten, versicherte die Anwältin. Allein, diese Feststellung half Iglo nichts.

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