Der Stadtrat hat das Alkoholverbot im Hauptbahnhof und in der unmittelbaren Umgebung verlängert. Im Kreisverwaltungsausschuss stimmten Vertreter aller Parteien mit Ausnahme von Bayernpartei und "Der Partei" zu. Seit 2019 ist es rund um die Uhr untersagt, im Bahnhofsbereich Alkohol zu trinken oder ihn mitzuführen, um ihn dort zu konsumieren. Die Verlängerung auf Basis der Alkoholverbotsverordnung gilt vorerst bis April 2024, für den Hauptbahnhof selbst sowie die angrenzenden Straßen.
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Die Münchner Polizei begrüßt das auch künftig geltende Verbot. Ihr wäre am liebsten, die Stadt würde den Geltungsbereich erweitern um den Alten Botanischen Garten, den Karl-Stützel-Platz und den nicht weit entfernten sogenannten Norkauerplatz, weil es dort zunehmend Beschwerden über Alkoholisierung gebe. Im Hauptbahnhof selbst habe übermäßiger Alkoholkonsum früher immer wieder zu gewalttätigem Verhalten geführt, erklärte Polizeipräsident Thomas Hampel.
Seit 2017 das Verbot eingeführt wurde, damals noch beschränkt auf die Nacht zwischen 22 und sechs Uhr, sei die Zahl der Straftaten im Bahnhofsbereich deutlich zurückgegangen. "Manche Menschen macht Alkohol einfach aggressiv oder zumindest impulsiv", so Hampel. "Sie machen sich dann weniger Gedanken über ihr eigenes Verhalten und mögliche Konsequenzen." Auch Bundespolizei sowie Deutsche Bahn hatten sich für eine Verbotsverlängerung ausgesprochen.