Blondinen sollen es ja im Leben leichter haben, heißt es, weil die helle Haarfarbe angeblich positive Assoziationen hervorruft. Auf die Kundin eines Münchner Haarsalons trifft dies nicht zu. Sie hatte nach der Blondierung eine Hitzebeule am Hinterkopf, Verbrennungen, Schmerzen - und an einer Stelle der Kopfhaut dauerhaften Kahlschlag erlitten. Dafür sprach ihr das Amtsgericht nun Schmerzensgeld in Höhe von 4000 Euro zu.
Prozess am Amtsgericht München:Kundin erleidet Verbrennungen und dauerhaften Kahlschlag beim Friseur
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Eine Haaraufhellung geht bei einer Münchnerin gehörig schief: Noch im Friseursalon wölbt sich eine Beule am Hinterkopf der Frau - die klagt nun.
Von Susi Wimmer
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