Fasangarten:Im Ermessen der Stadt

Rechtsaufsicht schreitet nicht ein gegen Leerstand in Amisiedlung

Seit Jahren stehen in der Siedlung am Perlacher Forst mehr als 30 Wohnungen leer. Doch für die Eigentümerin der Anlage, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), hatte die Zweckentfremdung bislang keine Konsequenzen. Zwar wird dieser Zustand von vielen Seiten als extremes Ärgernis moniert. Doch ob deshalb Juristen einschreiten und die Stadt zum Handeln zwingen müssen? Diese Frage hat jetzt die Regierung von Oberbayern mit Nein beantwortet. Der Leerstand in der sogenannten Amisiedlung sei kein Fall für die Rechtsaufsicht, teilt die oberste bayerische Verwaltungsbehörde mit.

Anlass dafür war ein Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke/Die Partei, die ein rechtsaufsichtliches Einschreiten gegen die Landeshauptstadt München im Zusammenhang mit dem Vollzug der Wohnraumzweckentfremdungssatzung der Landeshauptstadt gefordert hatte. Insbesondere ging es der Fraktion darum, dass die Stadt entsprechende Bußgeldverfahren gegen die Bima als Eigentümerin der Wohnungen fortführt.

Ihren ablehnenden Bescheid begründet die Bezirksregierung damit, dass sie aus rechtlichen Gründen nicht einschreiten könne: "Der Vollzug ihrer Zweckentfremdungssatzung obliegt der Landeshauptstadt als Angelegenheit ihres eigenen Wirkungskreises." Bei der Frage, ob und wie die Landeshauptstadt gegen etwaige Verstöße gegen ihre eigenen Satzungen vorgehe, handele es sich um eine Ermessensentscheidung. Dies gelte auch für entsprechende Bußgeldverfahren. Abschließend spielt die Bezirksregierung den Ball zurück: Unterschiedliche Ansichten dazu seien in den Gremien der Stadt und nicht über die Rechtsaufsicht auszutragen, weist sie den aus ihrer Sicht richtigen Weg.

© SZ vom 21.10.2020 / gru - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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