Luftverschmutzung:München muss sich auf Diesel-Fahrverbote vorbereiten

Feinstaubbelastung in der Landshuter Allee

Die Landshuter Allee ist eine der Straßen in München mit hoher Feinstaubbelastung.

(Foto: Florian Peljak)
  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Freistaat und Stadt dazu verpflichtet, noch in diesem Jahr ein Konzept für mögliche Diesel-Fahrverbote in München vorzulegen.
  • Derzeit läuft noch ein Verfahren am Bundesverwaltungsgericht, in dem geklärt werden soll, ob ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge bundesweit rechtlich zulässig ist - wenn ja, könnte ein solches in München schon 2018 in Kraft treten.
  • Beim Stickstoffdioxidgehalt der Luft werden in München regelmäßig die Jahreshöchstwerte gerissen.

Von Dominik Hutter

Freistaat und Stadt müssen noch in diesem Jahr ein Konzept für Diesel-Fahrverbote in München ausarbeiten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verpflichtete die Behörden am Mittwoch zu einem Stufenplan, um die hohe Stickstoffdioxid-Belastung einzudämmen.

Die Richter verlangen zunächst nur konkrete und rasche Vorbereitungen für Diesel-Fahrverbote - den Zwang, sie sofort einzuführen, gibt es nicht. Denn das Gericht ist bislang nicht davon überzeugt, dass ein solch drastischer Schritt mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar ist. Der Vorsitzende Richter Rainer Schenk betont jedoch, dass in seinen Augen die europäischen Schadstoff-Grenzwerte nur mit Verkehrsverboten eingehalten werden können.

Hintergrund dieser Entscheidung dürfte ein laufendes Verfahren am Bundesverwaltungsgericht sein, in dem über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten entschieden wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die bundesweit mit diversen Gerichtsprozessen die Einhaltung der Schadstoff-Limits erzwingen will, erwartet im Herbst einen Richterspruch in Leipzig - in der ersten Instanz hatte ein Düsseldorfer Gericht Zufahrtsverbote für zulässig erklärt.

Mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes stünden die Münchner Behörden sozusagen Gewehr bei Fuß, falls der Diesel-Bann den höchstrichterlichen Segen auf Bundesebene erhält. Die Umwelthilfe, die seit Jahren den Münchner Luftreinhalteplan für ungenügend hält und dagegen klagt, rechnet fest damit und prophezeit Diesel-Fahrverbote bereits für Anfang 2018. "Wir können aktuell nur davor warnen, Diesel-Pkw zu kaufen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Mit ihrem Beschluss, gegen den es keine Rechtsmittel mehr gibt, bestätigen die Münchner Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts von 2012, wonach die Behörden alles unternehmen müssen, um die Grenzwerte einzuhalten. Ursprünglich ging es um Feinstaub und Stickstoffdioxid gleichermaßen. Beim Feinstaub sieht das Gericht allerdings keinen akuten Handlungsbedarf mehr, die Situation hat sich deutlich verbessert. Beim Stickstoffdioxid werden jedoch weiterhin regelmäßig die Jahreshöchstwerte gerissen.

Im Detail sieht der VGH-Beschluss drei Fristen vor: Demnach müssen - unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro - Freistaat und Stadt bis zum 29. Juni sämtliche Straßenzüge nennen, an denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Bislang wird die Luftbelastung in München an fünf Containern des Landesamts für Umwelt gemessen. Dies reicht dem Gericht offenkundig nicht aus, um den Umgriff für künftige Fahrverbote zu bestimmen.

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