Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt:Einschränkungen für Volkstheater-Neubau

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Christian Stückl, Intendant des Volkstheaters, zieht mit seinem Haus von der Brienner Straße in den Viehhof. (Foto: dpa)

Lokalbaukommission pocht auf Denkmalschutz für einige Teile des Viehhof-Areals wie etwa das Eingangsensemble an der Zenettistraße

Von Birgit Lotze, Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt

Der Spielraum für den geplanten Neubau des Volkstheaters auf dem Viehhof-Areal wird enger. Die Lokalbaukommission (LBK) hat eine Anfrage der Stadt, die die Umrisse und Möglichkeiten des Theater-Neubaus klären wollte, in vielen Punkten abgelehnt, teilte der Vorsitzende des Bezirksausschusses (BA), Alexander Miklosy (Rosa Liste), mit. Es bestehe keine Möglichkeit, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Nach dem Vorbescheid soll das Eingangsensemble des historischen Viehhofs an der Zenettistraße so bleiben, wie es ist. Auch das dahinter liegende einstöckige Gebäude mit der Hausnummer 13, in dem drei Firmen, darunter eine Messerschleiferei, untergebracht sind, darf nicht abgerissen werden. Parkplätze, so wie sie offenbar angefragt waren, dürfen an dieser Stelle nicht angelegt werden.

Die Anlieger des Viehhofs atmen auf. Die Unruhe war groß, als vor einigen Wochen bekannt wurde, wegen des Volkstheaters sollte eventuell der angeblich schönste Zugang zum Viehhof verändert, teils sogar abgerissen werden. Der Bezirksausschuss hatte in mehreren Sondersitzungen um Stellungnahmen gerungen, um die Fläche, die die Stadt für das Theater auf dem Papier in Erwägung zog, zu verkleinern und das Gebäude von den historischen Viehhof-Bauten abzurücken. Der ehemalige Stadtteilpolitiker Wolfgang Garella hatte sich für eine Überprüfung des Denkmalschutzes des Gebäudes Zenettistraße 13 eingesetzt. Jetzt wurde es in die der Liste des Landesamtes für Denkmalschutz aufgenommen.

Die LBK äußert in dem Vorbescheid vornehmlich denkmalschützerische Bedenken. Zwar ist es danach möglich, die Erlaubnis für den Abriss einer Garage auf der Nordseite des Gebäudes Zenettistraße 13 einzuholen, denn diese stehe nicht unter Denkmalschutz, heißt es darin. Allerdings seien die straßenseitigen Torpfeiler und die Tore auf der Bayerischen Denkmalliste und müssten stehen bleiben.

Das Problem der Konkurrenz, das den anliegenden Gaststätten, vor allem dem benachbarten "Wirtshaus im Schlachthof", mit dem Einzug des Volkstheaters auf dem Viehhof droht, ist mit dem Schreiben der LBK allerdings nicht gelöst. In den Gebäuden bei der Zufahrt zum Viehhof eine weitere Wirtschaft einzurichten, ist danach zumindest planungsrechtlich zulässig. Auch gegen eine größere Freischankfläche, die das Theater gerne haben möchte, hat die Behörde keine Einwände.

In der ehemaligen Viehbank können laut LBK problemlos Büros - oder eine Wirtschaft - eingerichtet werden, zu Wohnzwecken darf sie nicht benutzt werden. Für den BA ist vor allem ein Hinweis wichtig. Die Behörde merkt an, dass eine isolierte Betrachtung der Grundstücksteilung Auswirkungen auf das Gesamtgelände des Viehhofs habe. Dadurch werde die Nutzung der Fläche im hinteren Teil stark eingeschränkt. Bevor man sich alleine mit dem Viehhof beschäftige, sei "aus stadtplanerischer Sicht eine Gesamtbetrachtung des Grundstückes dringend erforderlich". Eben darauf drängt der Bezirksausschuss seit Langem.

© SZ vom 09.11.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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