Die Münchner Staatsanwaltschaft will nach dem Urteil gegen Wiesnwirt Ludwig Reinbold in Berufung gehen. Dies teilte Pressesprecherin Anne Leiding auf SZ-Anfrage mit. Die Staatsanwaltschaft will den Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken - das bedeutet, es geht ihr nur um die Anzahl der Tagessätze. Reinbold war am Freitag vom Amtsgericht wegen eines Drogendeals zu 90 Tagessätzen á 800 Euro verurteilt worden. Bei 91 Tagessätzen hätte er als vorbestraft gegolten. In ihrem Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze gefordert, in der Verhandlung dann 160. "Bei einer Menge von drei bis fünf Gramm ist für einen geständigen Ersttäter eine dreistellige Tagessatzanzahl üblich", sagte Leiding. Laut Urteil hatte Reinbold vier Gramm Kokain gekauft.
Kokain-Kauf:Staatsanwaltschaft kündigt Berufung im Prozess gegen Wiesnwirt an
Ludwig Reinbold war am Freitag wegen des Erwerbs von vier Gramm Koks verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hält die verhängten 90 Tagessätze allerdings für zu niedrig.
Kokain-Prozess:Denn die Party wollte Schnee
Ein Großdealer, der einem schwer betrunkenen Wiesnwirt vier Gramm Koks verkauft: Das Amtsgericht glaubt der Aussage ihres Kronzeugen im Münchner Kokain-Skandal und verurteilt Ludwig Reinbold zu 72 000 Euro.
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