Kokain-Prozess:Denn die Party wollte Schnee

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Wiesnwirt Ludwig Reinbold am Prozesstag im Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Ein Großdealer, der einem schwer betrunkenen Wiesnwirt vier Gramm Koks verkauft: Das Amtsgericht glaubt der Aussage ihres Kronzeugen im Münchner Kokain-Skandal und verurteilt Ludwig Reinbold zu 72 000 Euro.

Von Franz Kotteder und Susi Wimmer

Das Amtsgericht München hat den Wiesnwirt Ludwig Reinbold am Freitag wegen des unerlaubten Erwerbs von vier Gramm Kokain zu einer Geldstrafe von 72 000 Euro verurteilt. Das Gericht zweifelte nicht an der Aussage des ehemaligen Großdealers Stefan H. ( Name geändert), der erzählt hatte, dem augenscheinlich stark betrunkenen Ludwig Reinbold an einem Vormittag vor dessen Wohnung an der Gaststätte Franziskaner in der Innenstadt das Koks für 400 Euro verkauft zu haben. Mit 90 Tagessätzen liegt die Strafe exakt unter der Grenze, unter der Reinbold als vorbestraft gegolten hätte. Berufliche Konsequenzen wird das Urteil für den 34-Jährigen nach außen hin nicht haben: Er wurde im Dezember aus allen Geschäftsfeldern des Reinbold-Imperiums entfernt.

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