Garching:Unterstützung für die Klubs

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Das Sportheim des FC Hochbrück hat die Stadt Garching mitfinanziert. (Foto: Lukas Barth)

In Garching gibt es nun eine Richtlinie, wie sich die Stadt an Neu- oder Umbauten und Sanierungen von Vereinsheimen beteiligen wird. Der Zuschuss soll 25 Prozent der Kosten betragen.

Von Sabine Wejsada, Garching

Für Vereine gibt es kaum einen größeren Wunsch, als ein festes Domizil zu haben - mit Räumen für Veranstaltungen und einem Lager für Material und Utensilien. Doch der Weg zu einem eigenen Haus ist oft beschwerlich, wenn nicht gar unfinanzierbar, es sei denn es gibt potente Sponsoren, willige Bauunternehmer oder fleißige Handwerker unter den Mitgliedern, die in Eigenleistung Hand anlegen können und wollen. Doch auch die Kommunen unterstützen ihre Vereine je nach Haushaltslage meist großzügig, wenn es etwa einen neuen Sportplatz braucht oder ein Gebäude saniert werden muss. Diese Zuschüsse gehören zu den freiwilligen Leistungen und unterliegen, weil es sich um Steuergeld handelt, strengen Kontrollen.

Das Garchinger Rathaus hat in den vergangenen Monaten Richtlinien ausgearbeitet, wie Vereinsheime in Zukunft gefördert werden sollen. Unterstützt werden Sanierungen, bauliche Verbesserungen, Neubauten oder der Kauf von Vereinsheimen nebst notwendigen Einrichtungsgegenständen. Soweit verfügbar, könne auch ein Grundstück in Erbpacht überlassen werden, so die Stadtverwaltung. Ein Verein muss bereits fünf Jahre bestehen, um in den Genuss einer Förderung zu kommen. Die bezuschussten Ausgaben errechnen sich aus den Anschaffungs- oder Baukosten der jeweiligen Maßnahme. Zusätzlich könnten Eigenleistungen mit einem Stundensatz von zehn Euro als zuschussfähig anerkannt werden.

Der Zuschuss beträgt in der Regel 25 Prozent der anerkannten Kosten. Eine weitere Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass das Objekt anderen gemeinnützigen oder förderwürdigen Vereinen und den Garchinger Schulen außerhalb der eigenen Nutzung gegen Entgelt überlassen wird. Die Bindung für den Zweck des Vereins hat das Rathaus auf 25 Jahre festgesetzt. Löst sich der Verein auf, fällt das Haus an die Stadt zurück; sollten die Voraussetzungen für die Förderung nachträglich entfallen, muss der Zuschuss der Stadt zurückgezahlt werden.

Mitte Dezember wurde das Papier dem Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrats präsentiert, seitdem hatten die Fraktionen Zeit, sich damit zu beschäftigen und etwaige Änderungswünsche oder Einwände zu formulieren. Die sind ausgeblieben, wie Bürgermeister Dietmar Gruchmann (SPD) am Donnerstagabend im Ausschuss berichtete. Derzeit liegen der Stadt laut Gruchmann vier Anträge auf Förderung zum Neubau oder zur Sanierung von Vereinsheimen vor, beispielsweise von den Baseballspielern der Garching Atomics und dem FC Türk Sport. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am nächsten Donnerstag abschließend über die Förderrichtlinien entscheiden.

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