Verschärfung der Umweltzone:Rot fliegt raus

Lesezeit: 2 Min.

Von Oktober an dürfen innerhalb des Mittleren Rings nur noch Autos mit grüner oder gelber Abgasplakette fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Es gibt jedoch eine Schonfrist.

Marco Völklein

In der Nacht zum 1. Oktober 2010 werden Arbeiter des Baureferats die Leitern auspacken, zu den "Umweltzone"-Schildern entlang des Mittleren Rings hinaufsteigen und neue Zusatzschilder ohne die rote Plakette anbringen oder das Signet einfach überkleben. Denn von diesem Zeitpunkt an dürfen Autos, die eine rote - oder gar keine Abgasplakette - an der Windschutzscheibe kleben haben, nicht mehr in die Umweltzone einfahren. Wer es dennoch tut, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen.

Ab 1. Oktober wird in München auf den Schildern, die die Umweltzone markieren, das rote Zeichen überklebt. Feinstaubschleudern mit roter Plakette sind dann innerhalb des Mittleren Rings verboten - nur wenige Ausnahmen werden zugelassen. (Foto: dpa)

Allerdings werden die Politessen, die auch die Plaketten an den Autos kontrollieren, in den ersten drei Monaten ein Auge zudrücken: "Bis Jahresende zeigen wir uns kulant", sagt Norbert Bieling vom Kreisverwaltungsreferat. In dieser Zeit werden keine Strafen verhängt. Das liegt auch an der Tatsache, dass das bayerische Umweltministerium die Verschärfung der Umweltzone sehr kurzfristig genehmigt hat.

Erst vor etwa einer Woche ging der Genehmigungsbescheid bei Umweltreferent Joachim Lorenz ein. Das Kreisverwaltungsreferat rechnet nun damit, dass in den nächsten Wochen zahlreiche Anträge auf Ausnahmegenehmigungen eingehen werden. "Diese müssen erst bearbeitet werden", sagt Lorenz. Und das dauert - deshalb gibt es die Schonfrist für Autofahrer.

Und Ausnahmeregelungen existieren zahlreiche: So können zum Beispiel Oldtimer (alleine in München sind rund 5000 zugelassen) generell ohne Plakette in die Umweltzone einfahren. Auch Anwohner und Gewerbetreibende, die ihren Firmensitz innerhalb des Mittleren Rings haben, können eine Ausnahmeregelung erhalten - Voraussetzung ist aber, dass sie durch einen Sachverständigen oder eine Prüforganisation nachweisen lassen, dass ihr Auto nicht mit einer Abgasreinigung nachgerüstet werden kann.

Auch Handwerker mit einem Firmensitz außerhalb des Mittleren Rings können eine solche Ausnahmegenehmigung beantragen. Anwohner zahlen dafür 50 Euro Gebühr pro Jahr, Gewerbetreibende jährlich 120 Euro. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.muenchen.de/umweltzone oder unter der Telefonnummer 233-96080.

Feinstaub wird reduziert, Stickstoff nicht

Mit der verschärften Umweltzone will die Stadt die hohen Feinstaubwerte in den Griff bekommen. Die verschiedenen Messstellen in der Stadt melden immer wieder Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes: An der Landshuter Allee zum Beispiel wurde heuer bereits an 50 Tagen der Grenzwert überschritten, am Stachus an 38 Tagen und an der Prinzregentenstraße an 27 Tagen. Grundsätzlich erlaubt sind eigentlich nur höchstens 35 Tage im Jahr.

Wenn die Autos mit der roten Plakette künftig draußen bleiben, rechnet Lorenz damit, dass im nächsten Jahr die Werte an fünf Tagen weniger überschritten werden - zumindest am Stachus und an der Prinzregentenstraße könnte das helfen. Ein anderes Problem kriegt die Stadt mit der Verschärfung der Umweltzone aber nicht in den Griff: Der Ausstoß an Stickstoffdioxid (NO2) wird damit nicht reduziert.

Beim Feinstaub bleibt zumindest die Landshuter Allee das Sorgenkind. Wenn die Werte dort nicht merklich sinken, könnte die EU von Mitte 2011 an Strafzahlungen verhängen - zunächst gegen den Bund, nicht gegen die Stadt. Spannend wird dann, so Lorenz, ob der Bund diese Strafen anschließend an die Länder oder gar die Kommunen weiterreicht.

© SZ vom 16.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: