Sozialpolitik:Wenn der Lohn nur ein Taschengeld ist

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In der Konfektionierung der Pfennigparade Chancen-Werk GmbH in Unterschleißheim bereiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise Werbegeschenke von Kunden vor. (Foto: Florian Peljak)

Wer in einer Behindertenwerkstätte wie der Unterschleißheimer Handbuchbinderei arbeitet, ist trotzdem auf Sozialhilfe angewiesen und muss sich spezielle Leistungen mühsam erkämpfen. Eine noch von der großen Koalition auf den Weg gebrachte Reform ist im Sande verlaufen.

Von Celine Imensek, Unterschleißheim

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar auf 12,41 erhöht. Von diesem Stundensatz können die Beschäftigten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung nur träumen - sie kommen durchschnittlich auf ein monatliches Entgelt von lediglich 222 Euro. Dafür müssen sie zwar keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und mit der Grundsicherung übernimmt die öffentliche Hand die Kosten für Unterkunft, Kleidung und Verpflegung. Interessenverbände und Betroffene fordern dennoch eine Reform des Entgeltsystems. "Obwohl wir teilweise 35 Stunden die Woche arbeiten, sind wir auf Sozialhilfe angewiesen. Damit stellt man uns im Grunde mit Bürgergeld-Empfängern gleich", sagt Stephanie Steiglechner. Seit 2014 vertritt sie die Interessen ihrer Kollegen in der Pfennigparade Chancen-Werk GmbH, die auch in Unterschleißheim eine Werkstatt betreibt.

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