Unterhaching:Streit um Tennisplätze geht in die Verlängerung

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Auf den ehemaligen Plätzen des TC Unterhaching wuchert inzwischen das Unkraut. (Foto: Angelika Bardehle)

Der TC Unterhaching verlangt für seine Anlagen vom ehemaligen Verpächter eine Ablöse und zieht deshalb vor Gericht.

Von Iris Hilberth, Unterhaching

Vor knapp zwei Jahren schlugen die Tennisspieler des TC Unterhaching auf dem Gelände an der Ottobrunner Straße zu einem ganz speziellen "End-Spiel" auf. Der Anlass, warum man die Veranstaltung im September 2018 so titulierte, war nicht besonders erfreulich, denn es war tatsächlich das letzte Match des Vereins. Der Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Areals, der Grundstücksverwaltung Kastner-Sigl, war nach 40 Jahren nicht verlängert worden. So sehr die Tennisspieler auch um eine neue Vereinbarung rangen, es war nichts zu machen: Der Verein musste das Feld räumen. Jetzt geht das Duell vor Gericht in die Verlängerung. Denn der Verein fordert vom Eigentümer eine Ablöse in Höhe von 430 000 Euro für die errichteten Anlagen wie Halle, Plätze und Gerätehaus. Der Eigentümer aber will nicht zahlen.

Bei der ersten Verhandlung im Münchner Justizpalast vor dem Landgericht München I wurde deutlich, dass beide Kontrahenten so schnell keine Einigkeit finden werden. Richterin Julia Baumgärtel hatte zwar zwei Möglichkeiten aufgezeigt, die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Entweder man einige sich doch noch auf die Verlängerung des Pachtvertrags für eine gewisse Zeit und verzichte dann auf die Ansprüche einer Ablöse. Oder man vereinbare gemeinsam eine Summe. Danach sieht es aber nicht aus. Während der Tennisclub jene sechsstellig Summe anführt, die ein Sachverständiger nach einer Begutachtung des Geländes im September 2018 ermittelte, findet die Gegenseite, dass die Anlagen null Euro wert sind. Begründung: Die Grundstücksverwaltung Kastner-Sigl will hier keinen Tennissport betreiben, sondern habe anderes vor mit dem 22 000 Quadratmeter großen Gelände. Daher hätten die Anlagen für den Grundstückseigentümer keinen Wert, argumentierte deren Anwalt Günter Kupka. Miteigentümerin Barbara Sigl ergänzte, die Anlage habe ihre Lebenszeit hinter sich, die Decken und Wände seien in schlechtem Zustand.

Eine Verlängerung des Pachtvetrags steht nicht zur Debatte

Dass sehen die Vereinsvertreter anders. Zumindest vor zwei Jahren sei sie noch voll funktionsfähig gewesen, sagte Vorsitzender Michael Lettl. Nun liegt sie seit bald zwei Jahren brach, "sie ist vom Eigentümer nicht zu hundert Prozent eingezäunt, auf den Plätzen wachsen inzwischen Bäume", so Schatzmeister Hans-Jürgen Herion. Würde man alles wieder herrichten wollen, bräuchte man wohl 30 000 Euro für jeden der 14 Plätze, schätzt er. Aber das steht gar nicht zur Debatte, denn eine Weiterverpachtung lehnten die Grundstückeigentümer vor Gericht erneut ab. Was stattdessen mit dem Areal passieren soll, stehe noch nicht fest, so Sigl. Wohnbebauung wird dort erst einmal nicht möglich sein, denn der Gemeinderat hatte vor zwei Jahren beschlossen, das Areal neben dem Friedhof als Sportflächen im Flächennutzungsplan beizubehalten.

Nicht immer waren sich der einstige Verpächter und der Verein so uneins wie in den letzten Jahren. Einst hatte Korbinian Kastner sogar den Tennissport auf seinem Acker mit etabliert, war TCU-Mitglied und saß im Vorstand. Um in den Achtzigerjahren für den Bau eines Vereinsheims und einer Tennishalle Fördergelder des Bayerischen Tennisverbands zu bekommen, musste der Verein einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren nachweisen. Den zu schließen, war 1988 noch kein Problem. Doch als einige Jahre später die Firma Schallmoser Interesse an dem Grundstück bekundete und der Eigentümer wegen des Pachtvertrags mit dem Verein, der einen Umzug auf ein anderes Gelände ablehnte, nicht verkaufen konnte, kam es zum Zerwürfnis und der Kündigung zum September 2018.

Den TC Unterhaching gibt es seither in seiner bisherigen Form nicht mehr. Die 170 Mitglieder sind auf den Anlagen des TSV an der Truderinger Straße und beim SV-DJK Taufkirchen untergekommen. Die Jugendmannschaften wurden aufgelöst. Der Vorstand muss nun vor allem vor Gericht punkten. Die Richterin hat ihm aufgetragen, zunächst Zeugen zu benennen und Unterlagen vorzulegen, um festzustellen, wer, wann welche Anlagen errichtet hat und wo es nur um Instandhaltung ging. Auch gilt es nachzuweisen, dass der Eigentümer mit der Errichtung einverstanden war. Erst in der nächsten Runde soll dann ein Sachverständigengutachten erstellt werden, um eine Summe für die Ablöse festzulegen.

© SZ vom 17.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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