Besoldung:Schreyer setzt sich für Beamte aus Taufkirchen ein

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Die Landtagsabgeordnete will erreichen, dass der Freistaat die Orts- und Familienzuschläge denen aus München und anderen Umlandgemeinden anpasst.

Dass sich Beamtinnen und Beamte, die in Taufkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, durch das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile seit März ungerecht behandelt fühlen, will die CSU-Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer ändern. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Landtagsausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes, Wolfgang Fackler (CSU), der das Gesetz federführend begleitet hat, legte die Stimmkreisabgeordnete aus Unterhaching die Situation der Betroffenen jetzt dar. Danach erhalten Beamte aus Taufkirchen wegen des großen Anteils an Sozialwohnungen am Ort neuerdings nur noch den Orts- und Familienzuschlag der Klasse II, während die unmittelbaren Nachbargemeinden, die Landeshauptstadt München sowie der Landkreis München in der Ortsklasse VII eingeordnet sind.

"Das führt für die Beamtinnen und Beamten aus Taufkirchen gegenüber denen, die in den Nachbargemeinden wohnen, zu einer erheblichen finanziellen Schlechterstellung", kritisiert Schreyer. Sie setze sich deshalb dafür ein, dass die Ortstufenklasse für Taufkirchen wieder geändert wird. Ihr Parteifreund Fackler habe Verständnis für die Situation gezeigt und seine Unterstützung zugesagt, heißt es in einer Pressemitteilung aus Schreyers Abgeordnetenbüro. Er habe aber auch darauf hingewiesen, dass im sogenannten Alimentationsgesetz die Ortsstufenklassen nach einem "objektiven Maßstab" festgelegt worden seien. Dafür hatte das Bundesverfassungsgericht das Wohngeldgesetz des Bundes empfohlen.

Er werde dem Ausschuss vorschlagen, vom Finanzministerium prüfen zu lassen, "ob auch ein anderer objektiver Ansatz für die Festlegung der Ortsstufenklassen gewählt werden kann", zitiert Schreyers Büro den Ausschussvorsitzenden. Dazu werde man auch Erfahrungen aus anderen Bundesländern einholen müssen. In jedem Fall brauche es eine Gesetzesänderung oder Gesetzesergänzung, die nicht in einem "Hauruck-Verfahren" zu machen sein werde.

In einer früheren Fassung hieß es, der niedrigere Ortszuschlag liege an den niedrigeren Mieten in Taufkirchen. Tatsächlich ist der hohe Anteil an Sozialwohnungen der Grund. Die Mieten auf dem freien Markt sind auf vergleichbarem Niveau wie im ganzen Münchner Umland.

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