Die Gemeinde Neubiberg möchte ein Grundstück an der Hauptstraße kaufen, um dort einmal bezahlbare Wohnungen bauen zu können. Die Kommune würde dafür ihr Vorkaufsrecht ausüben. Um diesen Erwerb finanziell möglich zu machen, plant die Gemeinde im Haushalt für 2023 rund 3,78 Millionen Euro ein. Der Hauptausschuss hat bereits zugestimmt, endgültig entscheidet der Gemeinderat. Als Gegenfinanzierung ist eine Entnahme aus den Rücklagen angedacht oder später der Verkauf eines Grundstücks an der Walkürenstraße.
Das Grundstück ist etwa 2000 Quadratmeter groß, wie Bürgermeister Thomas Pardeller (CSU) auf Nachfrage mitteilt. Es handelt sich um eines der Grundstücke mit den Nummern 50, 52, 59, und 61, für die die Gemeinde vergangenes Jahr eine Vorkaufsrechtsatzung erlassen hat. Auch das Areal neben der Nummer 70 wurde in der Satzung aufgenommen, um dieses geht es aber laut dem Rathauschef nicht. Mit der Satzung hat sich die Gemeinde den Zugriff auf die Grundstücke gesichert, falls eines davon zum Verkauf steht, kann sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Erklärtes Ziel war bereits damals, sich die Möglichkeit offen halten, weitere bezahlbare Wohnungen zu errichten.
"Ich befürworte jede Möglichkeit, Grundstücke in Neubiberg zu erwerben und regulierend auf den Mietmarkt einzuwirken", sagte etwa Hartmut Lilge (CSU). Man denkt gerade an Familien, die zu viel Geld haben, um über die einkommensorientierte Förderung bezuschusst zu werden, aber zu wenig für den normalen Wohnungsmarkt. Auf dem Grundstück an der Walkürenstraße hätte laut Pardeller nur ein Doppelhaus Platz. Um die Klientel gehe es aber nicht.