Mobilität:Mehr Fahrradständer, weniger Parkplätze

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Die Gemeinden Neubiberg und Ottobrunn passen ihre Stellplatzsatzungen an moderne Bedürfnisse und Klimaschutzziele an.

Von Daniela Bode, Neubiberg/Ottobrunn

Bei manchen privaten Bauvorhaben in Neubiberg hat es sich als schwierig erwiesen, die geltenden Regeln für Kfz-Stellplätze einzuhalten. Andererseits stehen manche Stellplätze leer, weil die Bewohner keine Autos haben und stattdessen das Fahrrad oder den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das Rathaus hat darauf mit einer Änderung der Stellplatzsatzung reagiert, die der Gemeinderat nun einstimmig beschlossen hat. Ein Fokus liegt darauf, dass die Zahl der geforderten Kfz-Stellplätze in mehreren Bereichen verringert werden kann.

Im Zentrumsbereich rund um die Hauptstraße, wo Bushaltestellen gut zu erreichen sind, wird die Zahl der notwendigen Stellplätze auf 75 Prozent reduziert. Auch bei Anlagen des öffentlichen Wohnungsbaus wird die Zahl der erforderlichen Autoparkplätze herabgesetzt. Das ist ebenso möglich bei Wohnanlagen ab sieben Wohneinheiten oder sonstigen Anlagen ab einem Bedarf von zehn Kfz-Stellplätzen, wenn ein Mobilitätskonzept vorgelegt und eine Stellplatzablöse nachgewiesen werden.

Zudem sind Regelungen aufgenommen worden, wie Fahrradstellplätze beschaffen sein sollen. Es ist etwa festgelegt, dass notwendige Radabstellplätze ausreichend beleuchtet und gut zugänglich sein sollen. Dies dient dem Ziel, das Fahrradfahren attraktiver zu machen. Auch wurde die Zahl erforderlicher Abstellplätze für Fahrräder zum Teil erhöht und es wurden solche für Lastenräder mit aufgenommen.

Die Rückmeldungen aus dem Gremium waren durchwegs positiv: Grünen-Fraktionsvorsitzende Lucia Kott freute sich über die "innovative Stellplatzsatzung". Sie begrüßte es, dass sie auch eine Steuerungsfunktion zu klimafreundlichem Verhalten in der Gemeinde ermögliche. Sie sei ein gutes Mittel auf dem Weg, eine klimafreundliche Gemeinde hinzubekommen. Auch SPD-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Gerner lobte das Regelwerk, weil es eine Reduzierung der Stellplätze ermögliche.

Neubiberg ist indes nicht die einzige Gemeinde im Landkreis, die ihre Stellplatzsatzung an das veränderte Mobilitätsverhalten anpasst. Auch der Planungsausschuss der Gemeinde Ottobrunn hat vor Kurzem den Entwurf für eine Stellplatzsatzung für Autos und Fahrräder beschlossen. Endgültig entscheidet darüber der Gemeinderat. Das Regelwerk enthält unter anderem Vorgaben zur Bereitstellung gut erreichbarer und bequem nutzbarer Abstellflächen für Fahrräder, um das Radfahren attraktiver zu machen. Diese Vorgaben sind an die Empfehlungen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs angelehnt worden. Besonders gefördert werden sollen Lastenfahrräder, für die die Satzung ebenfalls entsprechende Vorgaben macht.

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