Laubholzbockkäfer:Prozess um Fällung - Neubibergerin gibt auf

Lesezeit: 2 min

Neubiberg: laubholzbockkaefer, gefaellter baum bei Baerbel Bruch (Foto: Claus Schunk)

Der Baum wurde wegen des asiatischen Schädlings vorsorglich gefällt. Das Gericht erklärt eine Klage nun für unzulässig.

Von Daniela Bode, Neubiberg/München

In der Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Fällung einer Linde wegen des Asiatischen Laubholzbockkäfers hat die Neubibergerin Bärbel Bruch ihre Klage gegen den Freistaat Bayern zurück genommen.

In ihrem Garten an der Josef-Kyrein-Straße war im Zuge der Fällungen der potenziellen Wirtsbäume des Käfers im September 2015 auch ihre alte Linde gefällt worden. Sie hatte Klage gegen den Fällbescheid vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht eingereicht, da sie der Auffassung ist, dass dieser nicht rechtmäßig war. Wie die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung am Donnerstag aber darlegte, ist die Klage unzulässig. Sie empfahl der Neubibergerin, diese zurückzunehmen.

Die Richterin kann keine schwere Grundrechtsverletzung erkennen

SZ-Dienst
:SZ München-News per WhatsApp, Telegram oder Insta

Wissen, was München bewegt: Der WhatsApp-Kanal der Süddeutschen Zeitung bietet einen schnellen und bequemen Nachrichtenservice für die Stadt. Abonnieren Sie ihn kostenlos.

Zwar hatten Bärbel Bruch und ihr Mann mit der Fortsetzungsfeststellungsklage die richtige Klageart gewählt, da der Baum bereits gefällt ist. Diese Klage ist aber nur zulässig, wenn ein besonderes Feststellungsinteresse besteht. Es gibt drei Möglichkeiten: Eine schwere Grundrechtsverletzung sah die Richterin nicht, ebenso wenig einen Fall von Amtshaftung. Etwas länger ging sie auf die Wiederholungsgefahr ein, mit der auch Bärbel Bruch argumentiert hatte.

Die Richterin stellte klar, dass eine konkrete Gefahr gegeben sein müsse, "dass Sie in absehbarer Zeit wieder so einen Bescheid bekommen". Sie verwies darauf, dass die Bruchs nur die eine Linde hatten und wohl noch einen kleinen Ableger im Garten hätten. "Doch ob es da wieder Maßnahmen geben wird, das ist in so weiter Ferne, daraus können Sie kein Feststellungsinteresse ableiten", sagte sie. Die Klägerin und ihr Mann verwiesen auf eine weitere Linde auf dem Grund einer Wohnungseigentümergemeinschaft, an dem Bärbel Bruch Miteigentümerin ist. Auch das lag der Richterin in zu weiter Zukunft. "Der Freistaat plant ja nichts Neues. Es besteht für die Linde auf dem Gesamteigentum keine konkrete Gefahr", sagte sie.

Laubholzbockkäfer
:Gartenbesitzerin will Schadenersatz für gefällte Linde

Der Baum wurde wegen des Laubholzbockkäfers vorsorglich abgeholzt - eine Frau aus Neubiberg will das nicht hinnehmen und klagt.

Von Daniela Bode

Der Klägerin ging es auch um Schadenersatz

Der Klägerin ging es auch um Schadenersatz für die Entfernung des Wurzelstocks. Weil sich aber die Hauptsache mit der Fällung der Linde vor Erhebung der Klage erledigte, verwies die Richterin die Klägerin an die Zivilgerichte. "Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen", sagte sie.

Bärbel Bruch und ihr Mann lenkten ein, waren aber gleichzeitig enttäuscht. "Es ist schon bitter. Ich hätte mir erhofft, dass der Bescheid rechtlich geprüft wird", sagte die Klägerin der SZ. In der Verhandlung hatte sie auch betont, dass sie den Ausgang bedauere, da sie für so viele Menschen sprechen würden. Für die Zukunft empfahl die Richterin, gegen einen Fällbescheid einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht zu stellen. Dann werde auch die Rechtmäßigkeit geprüft, sagte die Richterin. Einen solchen hatten die Bruchs allerdings damals nicht gestellt.

© SZ vom 22.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: