Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen wird auf zahlreichen öffentlichen Plätzen in den Städten und Gemeinden des Landkreises eine Maskenpflicht eingeführt. Den gesamten Montag über haben Mitarbeiter des Gesundheitsamtes mit den Verwaltungen in den Rathäusern des Landkreises abgeklärt, auf welche Plätze die Sicherheitsmaßnahmen ausgedehnt werden sollen. Bis zum späten Nachmittag lag trotzdem noch keine Liste vor. Auch konnte das Landratsamt nicht mitteilen, von welchem Zeitpunkt an die Verpflichtung gelten wird. Beides soll erst an diesem Dienstag geschehen.
Nach Recherchen der SZ müssen sich aber auf jeden Fall Menschen in der Gemeinde Haar darauf einstellen, künftig in der belebten Leibstraße, rund um das Einkaufszentrum am Jagdfeldring sowie in der Ladenzeile südlich des S-Bahnhofs stets eine Maske zu tragen. Auch die Gemeinde Ottobrunn hat drei Orte definiert und dem Landratsamt gemeldet, an denen die Sicherheitsmaßnahmen zumindest temporär verschärft werden, nämlich jeweils zu den Markttagen auf dem Margreider Platz, Unter den Lauben und auf dem Bahnhofsplatz. Außerhalb der Marktzeiten gelte die Maskenpflicht nicht, sagte Ottobrunns Hauptamtsleiter Wolfgang Walter.
In Unterschleißheim gilt bereits eine Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt. Eine Ausdehnung auf andere Bereiche der Stadt oder Veranstaltungen ist laut Rathausgeschäftsleiter Thomas Stockerl bisher nicht vorgesehen. Dasselbe gilt in Pullach. Es gebe schlicht keine stark frequentierten Orte in der Gemeinde, so Rathaussprecherin Swantje Schütz. Deshalb bleibt die Maskenpflicht auf den Wochenmarkt donnerstags am Kirchplatz beschränkt.
Mit zusätzlichen Hinweisschildern will die Gemeinde allerdings an die Einhaltung der Maskenpflicht erinnern. "Wir bauen aber auch darauf, dass die Händler den Kunden sagen, dass sie eine Maske tragen müssen", so Schütz. Taufkirchen hat laut Hauptamtsleiterin Martina Kraft ebenfalls noch keine Plätze definiert.
Mit der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen folgen das Landratsamt und die Kommunen einer Vorgabe der bayerischen Staatsregierung, die in der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung seit dem Wochenende das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an stark frequentierten Orten temporär oder durchgehend vorschreibt. Die Vorschrift gilt, wo die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern überschreitet.
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien kann nach der Infektionsmaßnahmenverordnung ausschließlich das Landratsamt per Allgemeinverfügung aussprechen, nicht eine Gemeinde selbst; allerdings erfolgt die Entscheidung "in Absprache mit den jeweiligen Städten und Gemeinden", wie eine Sprecherin des Landratsamtes bestätigt.
Die Gemeinden sprechen nur Empfehlungen aus
Das heißt: Die Kommunen melden der Kreisbehörde Plätze, auf denen sie eine Maskenpflicht für sinnvoll halten, das Landratsamt erlässt dann im nächsten Schritt die Verfügung. Dass die Kommunen die Plätze selbst meldeten, sei ein sinnvolles Instrument, so Landrat Christoph Göbel (CSU); diese wüssten am besten, an welchen Orten die Menschen besonderen Schutzes bedürften. Kontrolliert werden wird die Einhaltung der Maskenpflicht von der Polizei, auch das ist in der Verordnung der Staatsregierung geregelt.
Es sei an der Zeit, jetzt zu handeln, so Landrat Göbel am Montag. "Wir haben eine Inzidenz von über 40. Es ist klar, wohin sich der Wert in dieser Woche entwickeln wird." Gemeint ist der Wert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche - dann springt die Corona-Ampel auf Rot.
Eine Maskenpflicht wird aber nicht nur auf öffentlichen Plätzen gelten: Wenn Haars Gemeinderäte an diesem Dienstagabend zu ihrer Hauptausschusssitzung zusammenkommen, werden sie ebenfalls Masken tragen müssen. "Wir gehen auf Nummer sicher", sagt Ute Dechent, die persönliche Referentin von Bürgermeister Andreas Bukowski (CSU). Maskenpflicht gilt in Haar bis auf weiteres in allen Sitzungen des Gemeinderats.
In Ottobrunn wird die Maskenpflicht auf alle öffentlichen Gebäude ausgeweitet. In insgesamt 13 Liegenschaften, darunter die Volkshochschule, die Aussegnungshalle mit Friedhof und die Ferdinand-Leiß-Halle müsse fortan zwingend und ständig eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, heißt es aus dem Rathaus.