Illegale Bauten:Schafhalter richterlich geschoren

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Seit mehr als zwei Jahren steht auf dem Parallelogramm in Taufkirchen diese Halle in der Größe eines Bierzeltes. Das Landratsamt hat den Erbauer aufgefordert, den Bau zu entfernen, der hat dagegen geklagt. (Foto: Claus Schunk)

Verwaltungsgericht fordert Kläger ultimativ auf, die beiden zur Tierhaltung genutzten Zelthallen in Oberhaching abzubauen, weil dem Betrieb die Privilegierung fehlt. Entscheidung zu Halle in Taufkirchen steht aus.

Von Patrick Stäbler, Taufkirchen/Oberhaching

"Soll ich schnell oder langsam vortragen?", fragt Cornelia Dürig-Friedl zu Beginn der mündlichen Verhandlung die Protokollführerin. Und nachdem diese geantwortet hat, sie habe die Unterlagen ohnehin vorliegen, rattert die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht München mehr als ein Dutzend Aktenzeichen zu diversen Verfahren herunter, um die es an diesem Freitagnachmittag geht.

Sie alle drehen sich um drei zur Schafhaltung genutzte Zelthallen in Oberhaching und Taufkirchen, deren Beseitigung das Landratsamt angeordnet hat - was der Besitzer jedoch verweigert. Er hat vielmehr mehrere Klagen gegen die Bescheide der Behörde eingereicht, die aber offenbar nur geringe Erfolgsaussichten haben. Zwar verkündet das Verwaltungsgericht an diesem Tag noch kein Urteil. Jedoch macht die Richterin mehrfach klar, dass die Kammer die Auffassung des Klägers nicht teilt.

In Taufkirchen betrifft der Rechtsstreit mehrere Bauten in einem Waldstück an der B 471 - ein Areal zwischen Einstein- und Willy-Messerschmidt-Straße, das landläufig Parallelogramm genannt wird. An dessen südlichem Ende steht seit mehr als zwei Jahren jene Zelthalle "von mittlerer Bierzeltgröße", so die Richterin, die der Kläger derzeit als Schafstall für 50 bis 70 Tiere nutze. Dem Landratsamt zufolge sind dieser Bau, der benachbarte Schuppen und ein gepflasterter Lagerplatz illegal errichtet worden, weshalb die Behörde ihre Beseitigung und eine Wiederaufforstung angeordnet hat. In der Folge beantragte der Besitzer eine Baugenehmigung bei der Gemeinde Taufkirchen, die jedoch abgelehnt wurde. Derweil ordnete das Landratsamt diverse Zwangsgelder an, während der Besitzer gegen die Bescheide der Behörde klagte.

Die Zelte liegen im Landschaftsschutzgebiet

Im Kern gehe es um die Frage, ob die Schafzucht ein landwirtschaftlicher Betrieb sei, der gewisse Privilegierungen genieße, erläutert Richterin Dürig-Friedl. Dies habe das Gericht schon in einer früheren Verhandlung verneint. Zudem sei das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erst im August 2020 zu der Auffassung gelangt, dass die Voraussetzungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb hier nicht gegeben seien, so die Richterin. "Ein Rentner hält Schafe als Hobby. Das kann man machen, aber das ist noch keine Landwirtschaft."

Anderer Ansicht sind da der Sohn des Klägers, der seinen Vater im Gerichtssaal vertritt, sowie dessen Anwalt. Dieser argumentiert, dass die Schafzucht dereinst zwar "wenig professionell" begonnen habe. Inzwischen aber "hat sich da wirklich etwas entwickelt", sagt der Anwalt. "Der Betrieb macht auch Gewinn - und zwar keinen unerheblichen." Im Weiteren erklärt der Sohn, dass er zuletzt viel in die Schafzucht investiert habe. Es seien Grundstücke gekauft worden und auch ein Hof in Aying, wo der Betrieb künftig eine Heimat finden solle. Die Richterin aber kann das nicht überzeugen. "Eine Betriebsnachfolge setzt einen Betrieb voraus", sagt sie mit Blick auf die Anstrengungen des Sohns. "Sie haben keine Landwirtschaft, und es wird auch keine in Gründung sein."

Noch drastischere Worte findet Dürig-Friedl für die zwei Zelthallen in Oberhaching. Sie liegen im Landschaftsschutzgebiet Hachinger Tal und waren schon 2013 Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. "Wieso kommt das Zeug nicht weg?", fragt die Richterin den Kläger. "Wir sind relativ empfindlich, wenn unsere Urteile nicht umgesetzt werden." Nach kurzer Unterredung mit seinem Anwalt willigt der Sohn schließlich ein, die Zelthallen bis Ende März, die Bodenplatte bis Ende April zu beseitigen. Auch zieht er seine Klagen gegen die entsprechenden Bescheide des Landratsamts zurück. Somit wird das Gericht nur mehr über die Zelthalle in Taufkirchen zu entscheiden haben. Ein Urteil soll am Montag verkündet werden.

© SZ vom 13.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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