Hachinger Bach:Sperrzone am Ufer

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Sanft und friedlich fließt der Hachinger Bach durch Oberhaching. Doch die Fische des Gewässers sind von einer Krankheit befallen. Für den Menschen ist diese aber angeblich ungefährlich. (Foto: Angelika Bardehle)

Wegen einer Fischseuche darf zwischen Oberhaching und Unterhaching nicht geangelt werden.

Von Iris Hilberth, Oberhaching

Für Angler ist der Hachinger Bach vorerst tabu. Grund ist eine Fischseuche mit dem komplizierten Namen virale hämorrhagische Septikämie - kurz: VHS. Der Tiergesundheitsdienst Bayern war vor einigen Tagen bei einer Untersuchung auf diese Erkrankung aufmerksam geworden, bei einer Ortsbesichtigung des betroffenen Teiches am Hachinger Bach bestätigte der Amtstierarzt des Landratsamts den Ausbruch der "nicht exotischen Seuche". Die Behörde hat daraufhin den Hachinger Bach zwischen Oberhaching und Unterhaching zum Sperrgebiet erklärt, da der Teich einen Zu- und Ablauf vom Vorfluter des Baches besitzt. Der Verzehr eines mit VHS-infizierten Fisches ist laut Landratsamt für den Menschen nicht gefährlich.

Glotzaugen, blasse Kiemen, Schwarzfärbung der Haut, feine Blutungen und ungewöhnliche Schwimmbewegungen. Wenn Fische - vor allem Forellen und Hechte - derartige Symptome zeigen, könnte die Viruserkrankung VHS der Grund sein. Problem bei der Bekämpfung sind oft Fische, die die Krankheit überleben und ohne Symptome lebenslang Virusträger bleiben. Die Infektionen werden aber auch über verseuchtes Wasser aus infizierten Anlagen und über Wasservögel verbreitet. Auch Geräte von Teichwirtschaftern können eine Rolle spielen. Der Fischerei- und Angelverein Hachinger Grund hat daher seine Mitglieder angewiesen, die komplette Ausrüstung zu desinfizieren, wie deren Vorsitzender Dieter Häuslmaier betont. Prophylaktisch habe der Verein derzeit alle seine Gewässer "bis auf weiteres" gesperrt. Häuslmaier rechnet mit einem Verzicht auf das Angeln in den nächsten fünf Wochen.

Die Sperrzone des Landratamts liegt entlang des Hachinger Bachs im Abstand von jeweils 500 Meter vom Ufer in den Gemeinden Oberhaching, Taufkirchen und Unterhaching. Sie beginnt am Oberlauf an der Kybergstraße und endet am Kreuzungspunkt der Autobahn A 8. Zudem gibt es ein Überwachungsgebiet, das sich im Radius von acht Kilometern vom südlichen Punkt der Sperrzone in Oberhaching aus erstreckt. Alle Betreiber von Aquakulturbetrieben und Angelteichen im Bereich des Sperrgebiets sind verpflichtet, ihre Bestände untersuchen zu lassen. Werden verdächtige Fische in der Sperrzone oder im Überwachungsgebiet entdeckt, müssten diese "unverzüglich" an das Veterinäramt des Landratsamts gemeldet werden, so die Behörde.

© SZ vom 28.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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